Corona-Schutzimpfungen: Privaten Unfallversicherungsschutz vorher prüfen - Bsozd.com

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Düsseldorf, 12.01.2021 – Mit den Impfungen gegen das Corona-Virus erscheint nach über einem Jahr der Pandemie Licht am Ende des Tunnels. Darüber sind fast alle – außer den notorischen Impfgegnern – froh, weil die so erzeugte Immunität gegen das SARS-Cov-2 Virus ein normales Leben möglich machen kann. Doch können bei Impfungen – wie bei allen medizinischen Behandlungen – auch gesundheitliche Komplikationen entstehen. Für manch einen Impf-Skeptiker ist dies ein Grund zu zögern. Die Entscheidung wäre möglicherweise etwas leichter, wenn man sich gegen Impfrisiken versichern kann.

„Tatsächlich bieten einige private Unfallversicherungen einen Impfschutz in ihren Verträgen an“, informiert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Deswegen ist es vor der Corona-Impfung ratsam, den Vertrag zur eigenen Unfallversicherung zu prüfen, ob ein Impfschutz inkludiert ist. Ist das der Fall, sind Leistungen wie Krankentagegeld oder sogar eine Invaliditätsrente möglich.“

Falls man noch keine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, wird die Suche nach einer Versicherung mit einem entsprechenden Corona-Impfschutz mühsam: Schätzungsweise rund 300 Versicherer mit jeweils mehreren Tarifoptionen bieten in Deutschland private Unfallversicherungen gegen einen i.d.R. zweistelligen Jahresbeitrag an. Geschätzte 30 Prozent davon haben einen Impfschutz. Daher ist es empfehlenswert, sich hier der Expertise der betreuenden Versicherungskaufleute zu bedienen, die die einzelnen Vertragsdetails erklären können. Über die Höhe einer möglichen Invaliditätsentschädigung, wie z.B. einer Unfallrente, Krankenhaustagegeld und anderen Leistungen informiert man sich besser vor Vertragsabschluss bei den Versicherungskaufleuten.

Neben dem Schadensersatz bei Impfungen können private Unfallversicherungen darüber hinaus auch bei den Unfällen leisten, die bei Aktivitäten in der Freizeit, im Urlaub und Zuhause entstanden sind. Das kann je nach Unfall und Verletzung sowie Versicherungsvertrag von einer hohen Einmalzahlung bis hin zu einer lebenslangen Invaliditätsrente reichen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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