Der Bund-Länder Beschluss zur verschärften Maskenpflicht wird zu mehr Schutz durch zertifizierte Masken führen.
Miama von iuvas ist die einzige transparente, medizinische Maske aus Deutschland.
Bund-Länder Beschluss konkretisiert Maskenpflicht
Freiburg, 21.01.2021. Die transparente Maske miama von iuvas ist kompatibel mit der von Bund und Ländern am 19.01.2021 beschlossenen Verschärfung der Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel.
Dem Beschluss zufolge, „… wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.“
Diese Maßnahme wird zu einem verbesserten Schutz der Bevölkerung führen. Die Maske miama ist als Medizinprodukt der Klasse 1 mit CE Kennzeichen auf dem Markt. Vorteile medizinischer Masken sind die gesetzliche Verpflichtung der Hersteller, Leistungs- und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Dies ist bei sogenannten Alltagsmasken nicht gegeben. miama überzeugt hier mit einer hervorragenden Filterleistung von 98 % für Aerosole.
Miama ist die einzige transparente Maske aus Deutschland, die als Medizinprodukt erhältlich ist
Verschiedene Hersteller aus Deutschland bieten transparente Masken mit Luftfiltern an. Iuvas ist jedoch der einzige Hersteller aus Deutschland, der seinen Kunden eine als Medizinprodukt zugelassene, transparente Maske zur Verfügung stellen kann.
Das CE Kennzeichen gibt dem Kunden die Sicherheit, dass die vom Hersteller angegebenen Leistungs- und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Der Gesetzgeber kontrolliert diese im Zweifelsfall.
Im Fall von miama kann iuvas eine Filterleistung von 98 % für Aerosole und 99,98 % für Bakterien nachweisen. Mit Blick auf den aktuellen Stand der Technik sind diese Werte sehr gut.
Keine allgemeinen Regeln definiert – Verordnungen werden in Kürze erwartet
Der Beschluss der Ministerpräsidentinnen und der Kanzlerin dient nun den Ländern als Vorlage, um Verordnungen zu erlassen. Diese können in den Ländern unterschiedlich streng ausgelegt werden. Daher ist es empfehlenswert, im Einzelfall die lokalen Regelungen auf Detailaussagen zu prüfen.
Miama ist keine FFP2 Maske
Der Bund-Länder Beschluss fordert nicht zwingend die Nutzung von FFP2 Masken, sondern allgemein die Nutzung „medizinischer Masken“. Wichtig zu wissen ist hier, dass miama keine FFP2 Maske ist. Dieser Standard definiert persönliche Schutzausrüstung und signalisiert somit eine Schutzwirkung für den Träger.
Medizinische Masken hingegen schützen Kontaktpersonen. Weitere Informationen zur Leistungsfähigkeit von miama finden sich im Datenblatt.
Unterschiede zwischen den verschiedenen Maskentypen werden in der iuvas Akademie erklärt. Unabhängige Informationen erhalten Verbraucher zum Beispiel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de.
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Zusammen mit Pflegern und Ärzten analysieren wir Produkte und Abläufe im Klinik- und Pflegealltag und versuchen erfolgsorientierte Lösungen für entdeckte, alltägliche Probleme zu formulieren. Somit lösen wir Hemmungen, Bestehendes anzuzweifeln und bieten den Akteuren ein Forum, in dem sie ihre Kreativität zum Wohle der Patienten entfalten können. Dieser ganzheitliche Ansatz bringt iuvas in die Position optimierte Produkte und Prozesse für den klinischen Alltag anzubieten. Unsere Produkte sind sippa (www.iuvas.de/sippa) – eine Trinkhilfe für Menschen mit Schluckstörungen und miama (www.iuvas.de/miama) – die transparente Gesichtsmaske.
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