Fachkraft für Arbeitssicherheit zur betrieblichen Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen - Bsozd.com

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Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) regelt § 5 Arbeitssicherheitsgesetz
sowie die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich Ihnen ein kompaktes Paket an Beratung und Betreuung in den Bereichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz, Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo) sowie im Brandschutz und beim Aufbau von Managementsystemen nach DIN EN ISO 9001:2015 und Arbeitsschutz mit System (AMS) an, um Ihnen eine fokussierte Arbeit zu ermöglichen.

Seit 2007 bin ich im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Qualitätsmanagement tätig und verfüge über einschlägige Erfahrungen in der betrieblichen Umsetzung sowie bei der Einführung von Managementsystemen.

Aktuell arbeite ich als Freelancer in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) und Brandschutzbeauftragter.

Durch effiziente Strukturen und Zusammenarbeit mit Spezialisten und Dienstleistern scheue ich mich
nicht vor großen Herausforderungen. Meine strukturierte Arbeitsweise, mein lösungsorientiertes Handeln
sowie meine Teamfähigkeit garantieren Ihnen termingerechte und umfassende Bearbeitung der übertragenen Aufgaben.

Zu den besonderen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen:

Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsbedingungen, der
Arbeitsumgebung und zu sonstigen Fragen der Ergonomie
Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel sowie
der Arbeitsverfahren
Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie die Auswertung der Ergebnisse
Information aller im Betrieb Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie
ei der Arbeit ausgesetzt sind, und entsprechende Präventionsmaßnahmen

Die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit lassen sich nicht trennscharf abgrenzen. Beide tragen dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zufolge Sorge dafür, den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen hinsichtlich Prävention und Gesundheitsschutz zu beraten.

Während der Betriebsarzt vor allem für den Gesundheitsschutz zuständig ist, befasst sich die Fachkraft mit
allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Sie muss eine spezielle Ausbildung für ihren Aufgabenbereich vorweisen. Der Betriebsarzt unterliegt zudem der Schweigepflicht, die Fachkraft nicht.

Gegenstände der Beratung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind etwa die Planung
und Unterhaltung von Betriebsanlagen bis hin zu den sanitären Einrichtungen. Auch bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind beide gefragt.

Weitere gemeinsame Aufgabengebiete sind:

Begehung der Arbeitsstätten
Mitteilung von festgestellten Mängeln
Unterbreiten von Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel
gegebenenfalls Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben zur Arbeitssicherheit

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ADK Arbeitssicherheit Dietmar Kleindienst
Herr Dietmar Kleindienst
Am Stadtpark 12
03172 Guben
Deutschland

fon ..: 01522/4176186
web ..: http://www.arbeitssicherheitdk.de
email : Info@arbeitssicherheitdk.de

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich ein kompaktes Paket an Beratung und Betreuung in den Bereichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz, Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo) sowie im Brandschutz und beim Aufbau von Managementsystemen nach DIN EN ISO 9001:2015 und Arbeitsschutz mit System (AMS) an.

Durch effiziente Strukturen und Zusammenarbeit mit Spezialisten und Dienstleistern scheue ich mich
nicht vor Herausforderungen. Meine strukturierte Arbeitsweise, mein lösungsorientiertes Handeln
sowie meine Teamfähigkeit garantieren Ihnen termingerechte und umfassende Bearbeitung der übertragenen Aufgaben.

Pressekontakt:

INTRAG Internet Regional AG
Frau Sabine Hansen
Sophienblatt 82 – 86
23114 Kiel

fon ..: +49 (431) 67070 199
web ..: https://www.regional.de
email : pressestelle@intrag.de

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