Immobilienverkauf im Erb- oder Scheidungsfall - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

In Deutschland werden jedes Jahr große Vermögen vererbt – zum größten Teil in Form von Immobilien. Eine Erbimmobilie kann viele Fragen aufwerfen und ggf. für eine Menge Probleme oder sogar Ärger sorgen. Im Fall eines Todes sind viele Erben überfordert oder ratlos, was mit der Erbimmobilie zu tun ist. Gerade bei Erbengemeinschaften kann es bei Unklarheiten oder unterschiedlichen Interessen zu großen Problemen kommen. Im schlimmsten Fall führt dies zu heftigen Streitigkeiten oder zur Zerrüttung der Familie. Was geschieht also mit einer geerbten Immobilie, wenn die Erben sich nicht einig sind? In der Regel wird eine möglichst schnelle Lösung gewünscht, doch welche Möglichkeiten gibt es überhaupt? Verkauf oder Vermietung? Vielleicht will auch einer der Erben das Haus selbst bewohnen? Bei einer Erbimmobilie ist es deshalb immer ratsam, sich einen Fachmann ins Boot zu holen, der sich auf diesem Gebiet umfassend auskennt und sich um alles kümmert.

Angefangen bei der fachmännischen Wertermittlung und Vermarktungsstrategie, über das Home-Staging und Erstellen von professionellen Fotos bis hin zur Erarbeitung von aussagekräftigen Exposés, kümmert sich der Fachmann um alles rund um Ihre Erbimmobilie. Was geschieht eigentlich mit dem schönen Eigenheim im Falle einer Trennung oder Scheidung? Viele Eheleute haben sich gemeinsam den lang gehegten Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung erfüllt. Aber was geschieht, wenn die Ehe zerbricht?

Bei einer Trennung oder Scheidung gibt es viele Fragen zu klären: Wer bleibt im Haus wohnen? Wer wird Eigentümer? Wie sollen mögliche noch laufende Kreditverträge weitergeführt werden? Was muss im Rahmen der ehelichen Zugewinngemeinschaft beachtet werden? Das Haus verkaufen oder doch lieber Vermieten? Was ist im individuellen Fall besser? Wie können finanzielle Verluste der Partner aber auch der Kinder vermieden werden? Eine Immobilie stellt für die meisten Menschen die größte finanzielle Anschaffung im Leben dar. An einer Immobiliehängen aber auch zahlreiche persönliche Erinnerungen und viel Herzblut. Sie möchten Ihre Immobilie gewinnbringend und vor allem unbeschwert verkaufen? Um zukünftige Probleme zu vermeiden, vertrauen Sie besser gleich einem erfahrenen Immobilienpartner von Beginn an, der Sie bei allen Fragen begleitet und Ihnen die bestmöglichen Lösungen bietet. Gern sind wir Ihnen behilflich. Rufen Sie uns an Tel. Fehmarn 04371 – 50 23 90, Heiligenhafen 04362 – 50 80 99 -0 oder Marne 04851 – 957 27 60.

Immobilienbüro

Kontakt
Immobilien-Fuxx GmbH
André Jörns
Landkirchener Weg 1
23769 Fehmarn / OT Burg
04371 / 502 39-0
service@immobilien-fuxx.de
http://www.immobilien-fuxx.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: Immobilienverkauf im Erb- oder Scheidungsfall

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.