Bei einem Verkehrsunfall prallen neben den Fahrzeugen häufig auch die gereizten Gemüter der Autofahrer aneinander. Wie verhält man sich nach dem Crash? Wer bezahlt welchen Schaden? Wir klären auf.
Stockender Verkehr, schlechte Sichtverhältnisse und übermüdete Autofahrer: Schon ist es passiert. Auf deutschen Straßen kommt es täglich zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Nach dem Zusammenstoß ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, Verletzungen zu versorgen und die Fahrspur zu räumen. Sobald der erste Schock verdaut ist, sollte man sich schließlich das Unfallgeschehen vor Augen führen. Eines wissen Experten dabei genau: Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt scheint, ist es für eine faire Schadensregulierung dringend notwendig einen Spezialisten für Fahrzeugbegutachtung zu konsultieren.
Faire Schadensregulierung dank Gutachten
Übersteigen die Reparaturkosten die Grenze von 750 Euro, liegt kein Bagatellschaden mehr vor, was eine umfassende Begutachtung des gesamten Unfallwagens erfordert. Finanziert von der regulierungspflichtigen Versicherung, kommen auf den Geschädigten keine zusätzlichen Kosten zu. Im Gegenteil: Bei der Begutachtung ermittelt der Sachverständige auch Schäden, die für das bloße Auge nicht sichtbar sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Wertverlust des Unfallfahrzeugs von der Versicherung weitestgehend ausgeglichen wird.
Das geschulte Team der Dipl.-Ing. Lütz GmbH erstellt für Sie nicht nur professionelle Unfallgutachten, die Prüfingenieure geben auch wertvolle Hinweise für Oldtimerbesitzer, die ihr historisches Auto als kraftfahrtechnisches Kulturgut einstufen lassen wollen. Als solches dürfen die Fahrzeuge das berühmte „H“ für „historisch“ auf dem Kennzeichen tragen, was dem Besitzer unter anderem einen Steuervorteil verschafft. Mit der GTÜ als kompetenter Partner, begleitet das Sachverständigenbüro Ihr Fahrzeug außerdem erfolgreich durch die Hauptuntersuchung.
Über:
Kfz.-Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Winfried Lütz GmbH
Herr Winfried Lütz
Hauptstr. 141
51503 Rösrath
Deutschland
fon ..: +49 2205 92910
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email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
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