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Amtsgericht erklärt Kündigung vom S- Prämien-Sparmodell der Sparkasse Hameln-Weserbergland für unwirksam und verurteilt Sparkasse zur Zinsnachzahlung in vierstelliger Höhe

adjustusHameln (adj) – Millionen von Sparern haben das zinsstarke S-Prämien-Sparmodell ihrer Heimatsparkassen in den vergangenen Jahrzehnten abgeschlossen. Seit dem letzten Jahr kündigen einzelne Sparkassen zigtausenden von Kunden dieses Produkt und verweisen darauf, dass das Zinsniveau ihnen derzeit keine andere Wahl ließe.

Das Amtsgericht Hameln (22 C 55/20) befasste sich mit Urteil vom 05. Februar 2021 mit zwei Fragen. Erstens, ob die ausgesprochene Kündigung zulässig war und zweitens, ob die betreffende Sparkasse der betroffenen Sparerin noch weitere Zinsen nachzahlen muss.

Das Urteil gegen die Sparkasse Hameln-Weserbergland fiel deutlich zugunsten der Sparerin aus. Diese kann nun mit einer Fortführung Ihres S-Prämiensparvertrages sowie der Nachzahlung von Zinsen in deutlich vierstelliger Höhe rechnen. Besonders brisant: Die Sparkasse Hameln-Weserbergland hat ihren Sitz in Hameln – dem für Sparer positiven Ausgang von weiteren gleichgelagerten Verfahren vor dem Hamelner Gericht ist mit der Entscheidung der Weg gebahnt.

Kündigungen sind in abertausenden Fällen unwirksam – so Rechtsanwältin Friederike Schaper (Wittum & Partner, Obernkirchen), die die Sparerin vor dem Amtsgericht Hameln vertreten hat.

Dieses Urteil bedeutet für viele Sparer neue Hoffnung, dass der gekündigte und gut verzinste Sparvertrag fortgeführt werden muss und sie die ihnen zustehenden, von der Sparkasse in der Vergangenheit zu wenig gezahlten Zinsen doch noch erhalten.

„Aufgrund der Folgen für so viele Betroffene ist es ohne Übertreibung ein absolutes Hammer-Urteil. Bei den Sparkassen, wie z.B. der Sparkasse Hameln-Weserbergland, dürfte jetzt das große Zittern beginnen, denn bundesweit geschätzt hunderttausende S-Prämien-Sparmodel-Verträge wurden auf diese Art vermutlich unrechtmäßig gekündigt, alleine von der Sparkasse Hameln-Weserbergland nach Medienangaben über 5.000!“ erklärt Klägervertreterin Friederike Schaper von der Kanzlei Wittum & Partner.

„Ich bin sehr glücklich, dass Frau Schaper sich meiner Kündigung und der Zinsnachzahlung angenommen hat“ so die Sparerin, die über das Verbraucherportal www.adjustus.de sowie einem YouTube-Video zum Thema den Weg zu den Anwälten nach Obernkirchen gefunden hat.

Pressekontakt:

Frau Rechtsanwältin Friederike Schaper
Adjustus UG (Haftungsbeschränkt) Lange Straße 53
31683 Obernkirchen

Telefon: 05724 – 965 50 E-Mail: info@adjustus.de

www.adjustus.de

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Kontakt
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+49 (0) 5724 / 965 50
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