Hamburg (ots) – Seit die Problematik der weiblichen Genitalverstümmelung vor 24 Jahren erstmals im Bundestag thematisiert wurde, hat die Bundesregierung nicht eine sinnvolle Maßnahme umgesetzt, um gefährdete Mädchen zu schützen und Täter angemessen zu bestrafen.
Das, was Ministerin Giffey jetzt voller Stolz der Öffentlichkeit präsentierte, setzt diese kritikwürdige Tradition fort: Mit einem sogenannten „Schutzbrief“ (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/165678/8b9fe30f5248dd30f08d909d315be324/20210204-schutzbrief-genitalverstuemmelung-data.pdf) will die Bundesregierung gefährdete minderjährige Mädchen auch künftig in die täterbelasteten Herkunftsländer reisen lassen. Für Giffey, die nach wie vor falsche, viel zu niedrige Zahlen (https://www.taskforcefgm.de/2020/11/genitalverstuemmelung-an-maedchen-die-falschen-zahlen-der-ministerin-giffey/) über das Ausmaß dieses importierten Gewaltproblems veröffentlicht – denn in Deutschland müssen wir von bis zu 330.000 Opfern ausgehen, nicht von 68.000, wie die Ministerin verlautbart – sollen die Verstümmelungen dadurch verhindert werden, dass die potentiellen Opfer die Täter auf die Strafbarkeit dieser Tat in Deutschland hinweisen. Dies sei „ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/franziska-giffey-stellt-schutzbrief-der-bundesregierung-vor-165626).
Die TaskForce stellt dazu folgendes fest:
Ein solches Papier ist als Präventionsmaßnahme absolut ungeeignet, denn ein Großteil dieser Reisen wird von vornherein mit der expliziten Absicht unternommen, die Mädchen der Verstümmelung zu unterziehen.
Davon abgesehen, dass Giffey die Erklärung schuldig bleibt, wie die besonders gefährdete Gruppe der Kindergarten- und Vorschulkinder dieses Papier „herunterladen und ausdrucken“ soll, werden sich die Familien in den Herkunftsländern kaum von einem Papier beeindrucken lassen, das auf die Strafbarkeit der Genitalverstümmelungen in Deutschland verweist, wenn in der Praxis überhaupt keine Täter und familiären Anstifter verurteilt werden – trotz tausender Opfer in unserem Land (https://www.taskforcefgm.de/2020/12/2-000-patientinnen-in-deutschland-mit-genitalverstuemmelung-diagnostiziert/).
Die Täter wissen das und die Regierung weiß es auch. Ist sie es doch, die seit Jahren die Einführung der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingung für die Strafverfolgung, der ärztlichen Meldepflicht (https://www.taskforcefgm.de/2020/10/einfuehrung-aerztlicher-meldepflicht-bei-weiblicher-genitalverstuemmelung-antrag-im-bundestag/), verhindert.
Im schlimmsten Fall werden die Mädchen der Verstümmelung unterworfen und in den Herkunftslandern zurückgelassen, um die Tat zu vertuschen und/oder sie werden vor Ort nach der Verstümmelung zusätzlich einer Zwangsverheiratung zu unterwerfen. Diverse solcher Falle sind seit Jahren bekannt aus Frankreich, Großbritannien und auch Deutschland.
Neuer Höhepunkt der Duldungspolitik der Bundesregierung gegenüber der Genitalverstümmelung an Mädchen
Vor allem aber handelt die Bundesregierung mit diesem „Schutzbrief“ gegen die gängige Rechtsprechung (https://www.taskforcefgm.de/2010/03/gerichtsbeschluesse/), die sich zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Kinder bekennt und als angemessene Schutzmaßnahme die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorsieht – also Schutz davor, überhaupt erst in ein Gefährdungsland gebracht zu werden.
Indem die Bundesregierung wissentlich solche Risikoreisen duldet und mit dem wirkungslosen Schutzpapier sogar fördert, anstatt die Umsetzung des Rechtsnormen für alle gefährdeten Mädchen durchzusetzen, trägt sie eine gravierende Mitschuld an den resultierenden Opfern.
Die TaskForce fordert die Bundesregierung einmal mehr auf, ihrer Schutz- und Fürsorgepflicht für diese spezifisch gefährdeten Kinder endlich nachzukommen und Maßnahmen umzusetzen, die wirksamen und messbearen Schutz ermöglichen, wie z.B.:
+ Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
+ Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
+ Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH (https://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/BGH_Beschluss2004.pdf) aus 2004, XII ZB 166/03).
Pressekontakt:
Kontakt: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
e.V., eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 – 767 346 (9
ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)
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