Berlin (ots) – Der Weg zum Arzt, Geld abheben am Automaten oder ein Zugticket im Internet kaufen und losfahren: Was einfach klingt, kann für Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen oder ältere Menschen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. „Wir brauchen klar definierte Vorgaben für Barrierefreiheit, um das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe allen Menschen zu ermöglichen. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz macht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) liegt derzeit als Referentenentwurf vor und geht auf eine EU-Richtlinie zurück.
Der SoVD begrüßt, dass durch das BFG private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen. Kritisch sieht Bauer jedoch, dass sich der Gesetzentwurf nur auf die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen beschränkt.
„In Zeiten, in denen immer mehr digitale Angebote auf den Markt kommen, ist digitale Barrierefreiheit unumgänglich. Das alleine reicht allerdings nicht aus. Niemandem ist damit geholfen, wenn beispielsweise der Bankautomat barrierefrei bedienbar, aber der Weg dort hin unüberwindbar ist. Das Gesetz kann insofern nur ein erster Schritt sein. Deshalb fordern wir eine umfassende Barrierefreiheit, die unter anderem Handel, Verkehr, Gesundheit und Tourismus umfasst.“
Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht der SoVD-Präsident zudem bei den im Referentenentwurf geplanten Fristen. Ob digitales Einkaufen, Online-Bankdienste, Videokonferenzen: Die Corona-Pandemie hat in Sachen Digitalisierung einiges in Gang gebracht. „Wenn wir verhindern wollen, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen von digitalen Angeboten ausgeschlossen werden, dann müssen die Fristen für das Barrierefreiheitsgesetz verkürzt werden. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2035 barrierefrei werden sollen. Wir brauchen jetzt das klare Signal, dass zügig auf Barrierefreiheit umzustellen ist.“
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