BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Düsseldorf (ots) – Der Bundesgerichtshof hat den Weg für einen straffreien Verkauf von Nutzhanfprodukten freigemacht. Dafür musste der Düsseldorfer Hanfunternehmer und Pionier der Nutzhanfindustrie Daniel Kruse 26 Jahre lang kämpfen:

„Für mich als Unternehmer bedeutet das, dass ich endlich Hanfblätter für die Produktion traditioneller Lebensmittel, wie Tee-Zubereitungen, verwenden und vermarkten darf, ohne dafür eine Gefängnisstrafe zu riskieren. Die Willkür der Behörden und der Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren, hat hiermit jetzt hoffentlich ein Ende gefunden.“

In seinem Urteil vom 24. März 2021 erklärt der BGH, dass der Verkauf von Hanfblüten und -blättern an Endabnehmer nicht grundsätzlich verboten ist.

Die Abgabe und der Besitz von unverarbeiteten Nutzhanfprodukten an Endverbraucher fällt demnach nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange der vorsätzliche Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Bei der betäubungsmittelrechtlichen Beurteilung, inwieweit ein Missbrauch zu Rauschzwecken denkbar ist, kann nun nicht mehr der THC-arme Nutzhanf als solcher angeklagt werden. Ab sofort kommt es vielmehr auf die tatsächliche Aufnahmemenge der psychoaktiven Substanz THC an.

Im Übrigen sollte Nutzhanf vollständig aus dem BtMG gestrichen werden, um die unnötigen bürokratischen Hürden abzubauen, erklärt Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro International GmbH und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Nutzhanf spielte historisch immer schon eine große Rolle als Rohstoff und Lebensmittellieferant in Deutschland. Nicht ohne Grund, zeigt die Germania von 1848 des Künstlers Philipp Veit, zum Anlass der ersten deutschen Nationalversammlung – dem demokratischen Ursprung unseres Landes, den Zweig einer Hanfpflanze als Friedenssymbol. Wer nun, wie manch früherer Historiker, dies lediglich als ‚Ölzweig‘ bezeichnet, der würde auch übersehen, dass der Siegeskranz der Germania passenderweise aus Eichenlaub – vom ‚heiligsten‘ deutschen Baum – und nicht aus Lorbeerblättern besteht. Hanf ist eine hierzulande wachsende Pflanze mit Ölfrüchten. Die Olive wächst nicht in unserem Klima. Daher hat Veit ganz bewusst eine heimische Pflanze als Friedenssymbol gewählt.

Ich danke hiermit persönlich den Richtern des BGH für ihre korrekte, fundierte und weichenstellende Entscheidung!“

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist extrem wichtig für die erfolgreiche Entwicklung der Hanfindustrie in Deutschland und Europa.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 066/2021 vom 24.03.2021

Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021066.html?nn=10690868)

Image_Germania_(painting)

Von Philipp Veit – Philipp Veit, Gemeinfrei (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3095689)

Pressekontakt:

Hempro International GmbH
Daniel Kruse | Geschäftsführer (Inhaltlich Verantwortlicher)
Rebecca Kruse | Geschäftsführerin

Rüdiger Tillmann | Pressesprecher
Fon +49 171 3677028
r.tillmann@jole-newsroom.com

Hempro International GmbH
Münsterstr. 336
40470 Düsseldorf
Fon +49 211 6999056-10
info@hempro.com
www.hempro.com

Original-Content von: Hempro International GmbH, übermittelt durch news aktuell

Die PR-Profis
Die PR-Profishttps://www.prnews24.com/
PRNews24 ist ein innovativer Presseverteiler-Dienstleister, der durch Nutzung diverser wichtiger Presseverteiler eine ungewöhnlich hohe Reichweite der Online-PR realisieren kann. Beliefert werden Presseportale, RSS-Feeds sowie soziale Netzwerke. Es sind verschiedene Publikationsmöglichkeiten verfügbar.

BSOZD NEWS: BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.