Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal / Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert - Bsozd.com

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Köln (ots) – Ein aktuell laufender Rückruf mit der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Nummer 010493 versetzt Wohnmobil-Inhaber in Unruhe. Denn es geht um Abgas-Manipulationen an Diesel-Motoren, die in eine Vielzahl von Wohnmobilen eingebaut wurden.

Inhabern von Wohnmobilen mit diesen und ähnlichen Motoren droht also ggf. ein durch das KBA angeordneter, verpflichtender Rückruf mit dem Risiko einer Stilllegung des kostspieligen Wohnmobils.

Technikexperten raten aufgrund der unberechenbaren negativen Folgen für den Motor oft davon ab, freiwilligen Rückruf-Aktionen Folge zu leisten, solange keine Aufforderung direkt vom KBA erhalten wurde. Betroffene Käufer von Wohnmobilen haben jedoch schon jetzt die Möglichkeit, Schadensersatz vom Händler oder Hersteller zu fordern.

Hintergrund des Rückrufs ist laut dem KBA eine mangelhafte Software, durch die sich die Abgasreinigung verschlechtert. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen also eine erhöhte Menge gesundheitsschädlicher Stickoxide aus. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass bei dem Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.

Halter von Fahrzeugen auf Basis des Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen nun in einer Werkstatt vorstellig werden. Es handelt sich dabei um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Es spricht aber viel dafür, dass nun viele Wohnmobile, die einen Iveco Diesel-Motor verwenden, bald auch einen Rückruf mit entsprechender Aufforderung zu einem Softwareupdate erhalten werden.

„Erst einmal sind in Deutschland nur Transporter betroffen. Entsprechende Motoren werden laut Iveco aber auch bei beliebten Wohnmobil-Marken wie Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verwendet. Damit stehen etliche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Abgas nicht einzuhalten.“ erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte im Abgasskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Ähnlich wie im VW-Dieselskandal seien also bald umfangreiche Rückrufaktionen zu erwarten.

Erstes Gerichtsurteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Viele betroffene Inhaber von Wohnmobilen setzen ihre Rechte bereits gerichtlich durch. Ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal erging am 1. März 2021. Der Hersteller muss einem Wohnmobil-Inhaber demnach über 50.000 Euro Schadensersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).

In dem Verfahren ging es um ein Reisemobil der Marke Roller Team mit einem Fiat Ducato 2,3 Liter Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und der Abgasnorm Euro 6. Der Hersteller muss dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Statt einer Rückgabe besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz für die Wertminderung zu erhalten und das Wohnmobil zu behalten.

Nachdem dies gerichtlich festgestellt wurde, ist es jetzt deutlich wahrscheinlicher, dass das KBA der plumpen Manipulation des Herstellers einen Riegel vorschiebt und für betroffene Wohnmobile ggf. sogar eine Stilllegung ausspricht. Werden nach der Zulassung eines Wohnmobils Abschalteinrichtungen entdeckt, ist das KBA für Rückrufe zuständig.

Nach und nach kommen weitere Details zu der Manipulation im Wohnmobil-Abgasskandal ans Licht. Die Abschalteinrichtung ist demnach deutlich weniger komplex, als bislang von anderen Herstellern bekannt. Es soll sich u.a. schlicht um eine zeitabhängige Abschaltung der Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten handeln. Hintergrund: Ein Abgastest dauert etwa 20 Minuten, also so lange, wie die Abgasreinigung aktiv bleibt.

„Gerade im Hinblick auf die hohen Kaufpreise im 5- und 6-stelligen Bereich, die erheblichen Kosten für Sonderausstattungen, Umbauten und den deutlichen Wertverlust infolge der Manipulationen sollten Wohnmobil-Inhaber nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen. Wer zu lange wartet, riskiert, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.“ empfiehlt Dr. V. Ghendler.

Kanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten für Interessenten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auch eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz.

Pressekontakt:

Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, übermittelt durch news aktuell

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