Große Razzia – kleine Rückgabe - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Enttäuschte Betreiber von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ kamen extra
aus München/Wenzel Cerveny: „Landshuter Staatsanwälte kennen Rechtslage nicht“/Er
verweist auf Urteil des Bundesgerichtshofes

MÜNCHEN/LANDSHUT – Große Razzia im Februar – magere
Warenrückgabe im April: Die Betreiber von „Hanf – der etwas andere
Bioladen“ kamen mit großen Erwartungen am Mittwoch zur Polizei in die
Landshuter Neustadt. Gründer Wenzel Cerveny (59) und Regionalleiter
Jerry Cerveny (55) reisten extra mit einem Mercedes-Sprinter an, um
beschlagnahmte Waren in größeren Mengen abzuholen…

Die Enttäuschung war groß: Magere 17 Cannabis-Teeschachteln und ein mutwillig angebrochener
„Knaster“-Tabakbeutel mit Steuerbanderole gab die Polizei heraus. „Wir
fühlen uns veräppelt. Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmen Waren im
Wert von 15.000 Euro und lassen uns wegen 50 Euro extra aus München zur
Abholung kommen“, sagt der Hanfladen-Gründer Wenzel Cerveny (59),
Geschäftsführer der DCI Cannabis Institut GmbH (München), die bayernweit
elf Läden betreibt.
Zur Vorgeschichte: Die Landshuter Ermittler haben am 2. Februar 2021
zugeschlagen: Die Läden in der Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter
Theresienstraße 28 erhielten Besuch von Polizeibeamten. Nach Auffassung
des Ermittlungsrichters, der den Untersuchungsbeschluss unterzeichnet
hat, handelt es sich bei den Tees um Cannabis-Pflanzenteile, „deren
Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient,
sondern dem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen wird
Mitarbeitern der Ladenkette „unerlaubtes Handeltreiben mit
Betäubungsmitteln“ nach §29 Abs. 1 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz
(BtMG).

„Die Ermittler unterstellen uns aus Unkenntnis oder bewusst aus Schikane
ein Drogendelikt“, wirft Cerveny den Landshuter Ermittlern vor. Bereits
vor einem Urteil des Bundesgerichtshofes in der Sache sind die
bayerischen Staatsanwälte und Polizisten bei der nicht-psychoaktiven
Substanz Cannabidiol (CBD) in vollem Bewusstsein von „Marihuana“
ausgegangen. Cerveny verweist auf ein Urteil des Gerichtshofes der
Europäischen Union vom 19.11.20 nachlesen: (PM Nr. 141/20:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf).
„CBD ist kein Suchtmittel“, stellt der Europäische Gerichtshof
unmissverständlich fest. Perfide werde es allerdings, so Cerveny, wenn
CBD-Produkte in den Hanfläden sichergestellt werden, aber zur gleichen
Zeit in den Regalen der Drogeriemärkte von DM, Rossmann, Müller oder
Reformhaus stehen. Auf diesem Auge scheint die bayerische
Staatsanwaltschaft blind zu sein.

BGH stellte klar: Hanftee-Verkauf an Endkunden erlaubt
Noch klarer wird die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes
(BGH) in Leipzig vom 24. März 2021 (AZ 6 StR 240/20): Nach Ansicht des
6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes darf Hanftee (also Hanfrohstoff),
wenn er aus zertifiziertem EU-Nutzhanfanbau stammt und der Gehalt an der
psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht
übersteigt, auch an Endverbraucher verkauft werden ( https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021066.html).

„Unsere Ware übersteigt die 0,2 Prozent THC nicht. Das haben die Untersuchungen der
Münchner Ermittlungsbehörden schon ergeben“, sagt Hanfaktivist Wenzel Cerveny. Er
wirft den Landshuter Ermittlungsbehörden
Schikane und Verschwendung von Steuermitteln vor. Er fordert die
sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Waren. Statt einer Anklage
erwartet er eine Entschuldigung. „Die Ermittlungsbeamten haben
inzwischen enormen wirtschaftlichen Schaden angerichtet“, betont
Cerveny.

Über die DCI GmbH
DCI-Gründer und Geschäftsführer Wenzel Vaclav Cerveny (59) hat sich seit
Anfang 2014 einen Namen in der deutschen Legalisierungsbewegung gemacht.
Unter dem Dach der im Dezember 2016 gegründeten DCI GmbH hat er seine
Aktivitäten gebündelt. Er war Veranstalter der zwei Münchner Cannabis
XXL-Messen 2015 und 2017. Seit Mai 2017 läuft die Einzelhandelskette
„Hanf der etwas andere Bioladen“ mit einem Muster-Shop in der Münchner
Einsteinstraße 163. Inzwischen gibt es bayernweit elf Filialen (München
3x, Augsburg 3x, Ingolstadt, Landshut, Regensburg, Rosenheim und
Baldham) und ein weiteres Geschäft in Esch-sur-Alzette (Luxembourg). Die
Hanfläden sind zudem als Anlaufstation für Patienten gedacht, die sich
über die Auswirkungen des 2017 erlassenen Cannabis als Medizin-Gesetz
austauschen wollen. Online sind die Produkte unter
https://hanf-bioladen.de zu bestellen.

Bildtext:
Magere Rückgabe: Nur 17 Packungen Cannabis-Tee und einen mutwillig
aufgebrochener Knaster-Tabak hat die Polizei nach der großen
Februar-Razzia im Landshuter Geschäft von „Hanf – der etwas andere
Bioladen“ zurückgegeben. Traten am Mittwoch enttäuscht die Rückfahrt
nach München an (v.l.) : Gründer Wenzel Cerveny (59) und Regionalleiter
Jerry Cerveny (55). (Foto: Josef König für DCI/honorarfrei).

Über die DCI Cannabis Institut GmbH
DCI-Gründer und Geschäftsführer Wenzel Vaclav Cerveny (59) hat sich seit Anfang 2014 einen Namen in der deutschen Legalisierungsbewegung gemacht. Unter dem Dach der im Dezember 2016 gegründeten DCI Cannabis Institut GmbH hat er seine Aktivitäten gebündelt. Er war Veranstalter der zwei Münchner Cannabis XXL-Messen 2015 und 2017. Seit Mai 2017 läuft der Einzelhandel „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in der Münchner Einsteinstraße 163. Online sind die Produkte unter https://hanf-bioladen.de zu bestellen.

Firmenkontakt
DCI Cannabis Institut GmbH
Wenzel Vaclav Cerveny
Einsteinstraße 163
81677 München
0178/9067294
cerveny@cannabis-institut.de
http://www.cannabis-institut.de

Pressekontakt
Pressebüro König
Josef König
Stadtplatz 26
84347 Pfarrkirchen
0049851910771
00498561910773
info@koenig-online.de
http://www.koenig-online.de/pressefach_dci_cannabis_institut_gmbh.html

Bildquelle: @Foto: Josef König für DCI

BSOZD NEWS: Große Razzia – kleine Rückgabe

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.