V999 Coin, Rainer von Holst alias Jan Faber und die Frage nach der Osint Group - Bsozd.com

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Kürzlich berichteten wir über den angeblich goldgedeckten V999 Coin der E-Karat International in Irland. In dem Whitepaper wird als Gold-Auditor die „Osint Group“ mit der Adresse The Willard, 1401 Pennsylvania Avenue NW, Washington, DC 20004, Vereinigte Staaten von Amerika (USA) angegeben. Die Adresse ist falsch, denn es ist die Adresse des Willard InterContinental Washington einem Luxushotel in Washington, D.C.

Fest steht, die „Osint.Group“ ist als Unternehmen nicht existent und die „Osint Group“ ist auch kein Auditor für angebliches Gold, welcher des Unternehmens E-Karat International, noch des Unternehmens Karatbars International in Stuttgart. Wer Zweifel an dieser Aussage hat, dass es sich bei der „Osint Group“ um kein offiziell registriertes Unternehmen in den USA und auch um keinen Auditor handelt, kann dies gerne in wenigen Sekunden nachprüfen, wir stellen dazu diese drei Weblinks zur Verfügung, von offiziell staatlichen Stellen, in welchen die Osint Group verzeichnet sein müsste:
1) https://pcaobus.org/resources/auditorsearch
2) https://www.gao.gov/reports-testimonies/recommendations-database
3) https://corporation.directory/quicksearch/company

US-Rechtsanwälte haben die angebliche Existenz der „Osint Group“ geprüft und stellten fest, es gibt kein Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) welches „Osint Group“ heißt und ein „Auditor“ ist. Die Aussagen in dem Whitepaper (https://v999.gold//documents/v999-platform-white-paper.pdf) der E-Karat International stellen somit einen vorsätzlichen Betrug dar, egal wie man den Fall auch drehen und wenden mag, der Betrug ist vorsätzlich und nach Interformationen von US-Rechtsanwälten, steckt hinter dem angeblich goldgedeckten V999 Coin, der international gesuchte Anlagebetrüger Rainer von Holst alias Jan Faber, welcher sich auch als Hochstapler, Rechtsanwalt Dr. Peter Klein nennt.

Zur Information, ein Whitepaper dient zu Informationen im Bereich des Kapitalmarktes und ist bei relevanten Kapitalanlagen im Sinne angebotener Investitionen mit seinen Erklärungen zwingend notwendig. Der angeblich goldgedeckte V999 Coin, welcher keine Zulassung durch die SEC in den USA (United States Securities and Exchange Commission) hat, nutzt also einen Auditor für sein angebliches Gold, welchen es gar nicht gibt, das ist vorsätzlicher Anlagebetrug!

Mit dem V999 der E-Karat International wird in diesem Zusammenhang, aktuell in einem Atemzug das in Stuttgart ansässige Unternehmen Karatbars International und dessen Geschäftsführer Harald Seiz genannt, auch wird die Freebay AG in der Schweiz (https://www.moneyhouse.ch/de/company/freebay-ag-3390601631) ins Spiel um den KBC und V999 gebracht. Informationen wer die Freebay AG führt, sind im engsten Bereich um Harald Seiz zu finden.Das Karatbars ohne die Genehmigung der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin, https://www.bafin.de) etwas mit in dem angeblich goldgedeckten V999 Coin zu tun hat, kann man mehr als deutlich hier sehen: https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=iYOK1L2CSj0

Bereits die deutsche Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz äußerte in ihren Ermittlungen massive Zweifel am Karatgold Coin (KBC) und stellte fest: „Das Versprechen von Karatbars, gekaufte Coins mit Gold abzusichern, erscheint fragwürdig. Nach Aktenlage ist höchst zweifelhaft, ob tatsächlich Goldwerte in nennenswerter Größenordnung vorhanden waren oder ob mit diesem Versprechen lediglich Anleger, geködert‘ werden sollten.“Schon im Juni 2020 berichtete die renommierte deutsche Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ über diese massiven Zweifel.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/dubioser-goldhaendler-die-staatsanwaltschaft-zweifelt-an-den-goldreserven-der-karatbars-gruppe/25945106.html?ticket=ST-3375872-Gc9afT3chzdP6QfG5LGs-ap3

Der Fall des V999 Coin und die mit ihm verbundenen Gesellschaften sowie deren Initiatoren, zeigen hierbei eine klare Verbindung zwischen dem Karatbars-Chef Harald Seiz und der „Osint Group“. Nachfragen, bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als auch bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC, USA), bestätigte nichtexistierende Lizenzen zur Ausgabe im Bereich Security Token oder Wertpapieren, nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz).
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__32.html

So muss es Harald Seiz überlassen bleiben, jüngste Fotos mit einem Privatjet, seine Immobilien auf Mallorca und in Stuttgart oder auch ein Luxusrestaurant in Los Angeles, seinen Anlegern und Affiliates zu erklären, welche seit Monaten das zugesagte Gold von Karatbars fordern, ebenso, was Karatbars mit dem angeblich goldgedeckten V999 Coin zu tun hat, in dessen Whitepaper ein nichtexistierendes Unternehmen, die „Osint Group“ steht!
Es bleibt daher abzuwarten, was die nächsten Ermittlungen zeigen, hier um das Thema des V999 Coin und Karatbars. Hierzu warnen die Bafin und weitere internationale Finanzbehörden vor Karatbars und Karatgold Coins und fordern die Rückabwicklung:
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/karatbars-international-gmbhkaratgold-coins-bafin-ordnet-rueckabwicklung-an_160865.html

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