Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren von einer Randerscheinung zu einer Standardleistung entwickelt und wird am Bau oft mit einem Zertifikat vergütet. Das müssen Baubeteiligte jetzt wissen.
München, 13.08.2021 Als wesentliche Neuregelung der aktuellen HOAI, die seit 01.01.2021 in Kraft getreten ist, gilt der Grundsatz, dass das sich das Honorar nach der Vereinbarung der Parteien richtet und von den Honorartafeln entkoppelt ist. Die Einordnung von Grundleistungen und besonderen Leistungen hat zwar Bestand, bietet nun aber Gelegenheit, besondere Leistungen im Zuge der freien Hono-rarvereinbarungen als Qualitätsstandard zu definieren.
Dies bietet die Chance, auch die Integration der Aspekte und Maßnahmen des nachhaltigen Planen und Bauens als besondere Leistung zu Projektbeginn zu vereinbaren. Nachhaltigkeit wird an den Präferenzen des Bauherrn für ein Nachhaltigkeitsstandard nach DGNB/BNB, LEED oder anderen Systemen festgemacht und mit einem Zertifikat vergütet.
EU-Taxonomie-Verordnung wird bindend
Ab 01.01.2022 wird die Nachhaltigkeit einer Investition über die ,EU-Taxonomie-Verordnung‘ gemessen – besonders die Ökologische Qualität. Finanzmarktteilnehmer sind an die Verordnung gebunden. Damit geht eine weitere Definition bzw. Anforderung zur Etablierung der Nachhaltigkeit in Hochbauprojekten einher.
Nachhaltigkeitsaspekte in Planung und Ausführung sind klar definiert und publiziert. In der Praxis haben sich die nachfolgend exemplarisch benannten Methoden bzw. Maßnahmen als ,besondere Leistung‘ der Planer als besonders relevant erwiesen.
Lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Auswirkungen der HOAI 2021 und EU-Taxonomie-Verordnung 2022„, was Sie jetzt zur Nachhaltigkeit für Ihre Baupraxis wissen müssen.
Themen:
– Bedarfsplanung
– Integrale Planung
– Energiekonzept und Monitoring
– Ressourcenschonendes Materialkonzept
– Materialökologie-Konzept
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