Mehr als die Hälfte der Deutschen hält Erbschaftsteuer für zu hoch oder würde sie komplett abschaffen - Bsozd.com

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Neu-Isenburg (ots) – Nur 15 Prozent haben sich intensiv mit dem Thema Erbschaft beschäftigt und ein Testament aufgesetzt – nur acht Prozent haben digitalen Nachlass geregelt

Nur rund 15 Prozent der volljährigen Deutschen haben sich intensiv mit dem Thema Erbschaft beschäftigt und bereits ein Testament aufgesetzt. Zu manchen Fragen rund ums Erben und Vererben haben sie dennoch klare Meinungen: 85 Prozent derjenigen, die erwarten etwas zu vererben (das sind 35 Prozent der Deutschen), wollen, dass das Erbe in der Familie bleibt. Nur zwei Prozent finden, dass es an die öffentlichen Haushalte fallen sollte. Dazu passt, dass lediglich 22 Prozent aller Deutschen ab 18 Jahren die Meinung vertreten, die Erbschaftsteuer in Deutschland sei genau richtig oder zu niedrig – mehr als die Hälfte (51 Prozent) halten sie dagegen für zu hoch oder würden sie komplett abschaffen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zum Thema „Erben und Vererben“.* Die Umfrage wurde im Auftrag der hessischen sowie rheinland-pfälzischen Volksbanken und Raiffeisenbanken durchgeführt. Die Kreditgenossenschaften in beiden Bundesländern bieten jetzt Tipps zur Vermögensübertragung an.

„Angesichts immer höherer Besitzstände – darunter allein ein Rekord-Geldvermögen von über sieben Billionen Euro – ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen“, kommentiert Michael Mengler, Co-Vorstandsvorsitzender der Frankfurter Volksbank eG, die Ergebnisse der Umfrage. „Damit lassen sich z.B. Unstimmigkeiten unter Angehörigen oder Unklarheiten in der Umsetzung frühzeitig vermeiden. Auch im Hinblick darauf, dass nur zwei Prozent der potenziellen Erblasser*innen gerne `Vater Staat´ als Erben sehen, ist eine rechtzeitige Regelung nur zu empfehlen.“ Immerhin wünschen sich 14 Prozent, ihr Erbe solle für einen von ihnen selbst bestimmten guten Zweck verwendet werden.

Den digitalen Nachlass, also z.B. E-Mail-Konten oder Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram, hat die überwiegende Mehrheit noch nicht im Blick. Nur acht Prozent geben an, dass dies für sie zum Thema Erbschaft gehört und es bereits geregelt zu haben. Knapp 60 Prozent verneinen beides.

53 Prozent der Deutschen für möglichst geringe Belastung von Betriebsvermögen zur Sicherung von Arbeitsplätzen

Angesichts der politischen Diskussion um die Besteuerung von Erbschaften auf Betriebsvermögen ist die Einschätzung der Deutschen überraschend eindeutig: 53 Prozent der Befragten finden, Betriebsvermögen sollte unter der Voraussetzung, dass damit die Arbeitsplätze im Betrieb gesichert werden, möglichst wenig belastet werden – nur 21 Prozent sind anderer Auffassung. Politisch gut aufgehoben fühlen sich die Deutschen beim Thema „Erben und Vererben“ bei den im Bundestag vertretenen Parteien eher weniger: Am meisten Kompetenz wird noch CDU/CSU zugebilligt, von 13 Prozent. Es folgen fast gleichauf FDP und SPD mit 9 bzw. 8 Prozent. Die Grünen landen abgeschlagen bei zwei Prozent noch hinter der AfD mit 4 Prozent und der Linkspartei mit 3 Prozent.

Bei der Frage, mit wem sie über das Thema Erbschaft sprechen, rangiert eindeutig der Partner/die Partnerin mit 40 Prozent der Nennungen an der Spitze von insgesamt 14 vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten. Mit deutlichem Abstand folgen Kinder (25 Prozent), Eltern (22 Prozent) sowie Geschwister und der engste Freundeskreis (14 bzw. 16 Prozent). „Für eine rechtlich, steuerlich und finanziell sichere Nachlassregelung lohnt es sich, den Rat von Fachleuten einzuholen“, empfiehlt Rudolf Müller, Vorstandssprecher der Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG in Speyer. „Mithilfe der Bankberater*innen sowie erfahrener Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen oder Notar*innen lässt sich die optimale Regelung finden.“

Erste Orientierung geben die Erbschafts-Tipps der hessischen sowie rheinland-pfälzischen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sie helfen dabei sicherzustellen, dass der Nachlass für den Fall der Fälle geregelt werden kann. Dabei wird abgestellt auf unterschiedliche Lebenssituationen, also ob Erblasser*innen verheiratet, ledig oder geschieden sind, Kinder haben oder nicht. Die Tipps informieren über gesetzliche Erbfolgen, Erbsituationen ohne Testament, die verschiedenen Testamentformen und testamentarische Regelungen sowie zum Thema Wunscherben. Weiterführende Informationen, die Ergebnisse der Umfrage und Hilfsmittel für angrenzende Themen wie persönliche Notfälle sind unter https://www.vr-vermoegensaufbau.de abrufbar.

* Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2037 Personen zwischen dem 17.8.2021 und 19.08.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

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Dr. Volker Hetterich, Pressesprecher
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