Bei der Haus- und Grundstückshaftpflicht muss die Versicherungsgesellschaft sehr gut ausgewählt werden.
Ist Ihnen bewusst, dass von Ihrer Immobilie – von Ihrem Haus und Ihrem Grundstück – massive Gefahren ausgehen können? Nein? Dann sind Sie nicht alleine. Serdar Siktas, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der Online-Versicherungsplattform Siktas24.de, stößt bei seinen Klienten regelmäßig auf nicht richtige Vermutungen sowie Halbwissen, was Risiken für einen Schadensfall auf ihrem Grund und Boden sowie betreffende Pflichten angeht. Oftmals wird angenommen, dass die private Haftpflicht auch bei vermieteten Objekten für Sach- und Personenschäden aufkommt, die beispielsweise auf Gehwegen oder Parkplätzen geschehen. „Das ist nicht nur falsch“, sagt Siktas, „sondern kann finanziell auch sehr gefährlich werden.“ Es würde gar nicht selten vorkommen, dass Menschen zum Beispiel nach einem Sturz durch Glatteis oder einen Defekt an einer Treppe langfristig geschädigt sind. „Aus einem Personenschaden können hinsichtlich der Behandlungskosten, einer eventuellen Schmerzensgeldforderung und einem möglichen Verdienstausfall schnell Kosten von 10.000 Euro zusammenkommen – in schlimmen Verläufen sogar noch deutlich mehr“, gibt Serdar Siktas zu bedenken. Wer hier nicht ausreichend versichert ist, müsse diese Aufwände aus eigener Tasche zahlen. Eine gute Haus- und Grundstückshaftpflicht träte hingegen umfassend ein.
Eine der häufigsten Fragen, die Serdar Siktas sowohl online über Siktas24.de als auch in seiner Geschäftsstelle in der Karlstädter Johannes-Drach-Straße 6 gestellt wird, lautet: Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wirklich? Im Fokus eines solchen Schutzes stehen insbesondere Vermieter. Generell sollten alle über den Abschluss nachdenken, die ein Objekt besitzen oder auch in einer Eigentümergemeinschaft teilweise besitzen, aber nicht selbst darin wohnen. Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind hier ebenfalls eingeschlossen. In all diesen Fällen liegt die Verkehrssicherungspflicht bei dem oder den Besitzern. Es muss demgemäß dafür gesorgt werden, dass von dem jeweiligen Eigentum keine Gefahr ausgeht. Ist diese Pflicht nicht erfüllt bzw. kommt es zu einem Schadensfall, sind die Kosten fast immer vom Immobilieneigentümer zu zahlen. Das gilt nicht bei der Vermietung einzelner Zimmer eines Hauses oder einer Wohnung, wenn der Besitzer selbst darin lebt. Hier und sogar bei der zeitweisen Abgabe des Eigenheims als Ferienhaus oder Wohnung greift die private Haftpflicht des Eigentümers.
Und was deckt die Haus- und Grundstückshaftpflicht nun ab? Grundsätzlich übernimmt sie als private Zusatzversicherung die Kosten, wenn ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden eintritt, welcher durch die eigene Immobilie hervorgerufen wird. Beispielsweise kommt die Versicherung auf, wenn eine Person einen Unfall erleidet, der durch einen ungestreuten Gehweg oder einen Defekt an der Einrichtung verursacht wurde, wie ein gelöstes Treppengeländer oder eine beschädigte Stufe. Des Weiteren ist zum Beispiel ein Sachschaden an einem parkenden Kfz, dessen Windschutzscheibe durch Astschlag zu Bruch geht, versichert. „Das sind nur einige der ganz typischen enthaltenen Sachverhalte“, so Serdar Siktas, „die Haus- und Grundstücksversicherung schließt tatsächlich die meisten Schäden, die durch die eigene vermietete Immobilie entstehen, ein.“
Sehr praktisch sei es laut Siktas, dass neben der direkten Schadensübernahme ein passiver Rechtsschutz gegeben ist. So prüfe der Versicherer genau, ob an den oder die Eigentümer gestellte Forderungen überhaupt rechtens sind. Unberechtigte Schadensersatzansprüche würden sicher abgewiesen.
Dabei sei eine Haus- und Grundstückshaftpflicht schon für nicht viel mehr als 20 Euro pro Jahr zu haben. Die Versicherungsbeiträge können laut Betriebskostenverordnung als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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