Widerruf möglich: Lösung für ungünstige Vorsorgeverträge - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Laut der Allianz-Versicherung sind rund 100 Millionen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft. MOTION8 betreut die Rückabwicklung.

BildDie Diskussion um die Rente der Deutschen ist in vollem Gange. Während aktuell Ruheständler noch – zumindest zum Teil – von dem Versprechen „Die Rente ist sicher“ profitieren, kann dies in Zukunft schon ganz anders aussehen. Schätzungen eines Gutachtens der Bundesregierung gehen für das Jahr 2050 von einer Rentenquote von unter 40 Prozent des letzten Einkommens aus. „Dass sich damit ein finanziell sorgenfreier Ruhestand kaum gestalten lässt, liegt auf der Hand. Dafür muss man sich nur allein die heutigen Durchschnittsrenten laut der aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung anschauen. Im bundesweiten Durchschnitt erhält ein Rentner zum 1. Juli 2016 1076 Euro im Monat und eine Rentnerin 853 Euro. Witwen- und Witwerrenten sind mit durchschnittlich 540 Euro deutlich niedriger. Daher gehört die private Altersvorsorge in jedes Vermögenskonzept, um das Risiko der Altersarmut beziehungsweise einer spürbaren Einkommenslücke im Ruhestand zu vermeiden“, führt Dennis Potreck aus, Geschäftsführer von MOTION8 (www.motion8.de), einem unabhängigen Experten für die Rückabwicklung von ineffektiven Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen.

MOTION8 stellt für Makler und Finanzdienstleister zahlreiche automatisierte Dienstleistungen bereit, um mit extern mandatierten und spezialisierten Anwälten Widerrufe schnell, unkompliziert und rechtssicher für ihre Kunden zu bearbeiten. Derzeit betreut MOTION8 ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro und arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis mittels eines Honorars auf den reinen Kundenvorteil, also dem Differenzbetrag, den der Kunde über den Rückkaufswert hinaus durch eine Rückabwicklung mehr erhält.

„Wir sehen in der Praxis, dass viele privat abgeschlossene Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge in Deutschland nicht immer zu Gunsten des Versicherten gestaltet sind. Oftmals stehen Rendite, Risiko-Management und Verwaltungskosten in einem Missverhältnis, sodass trotz einer Einzahlung über mehrere Jahrzehnte die Ruhestandsfinanzierung alles andere als gesichert ist“, weiß Dennis Potreck. Eine einfache Kündigung ergebe aber zumeist keinen Sinn – zu hoch seien die Abschläge, mit denen die Versicherungsnehmer zu rechnen hätten. Das liege daran, dass die Gesellschaft viele Kosten für Provisionen und Verwaltung abziehe und die Verträge in der Regel nicht genügend Gewinne erwirtschaften, um diese Verluste bei einer Kündigung nach einigen Jahren auszugleichen.

Eine lohnenswerte Alternative zu einer Kündigung ist für viele Verträge die Rückabwicklung. Hunderte Urteile des Bundesgerichtshofes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes haben bestätigt, dass die meisten Lebens- und Rentenversicherungen, die im Zeitraum vom 21. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden dürfen. Der Grund hierfür: Die Widerrufsbelehrungen dieser Verträge sind fehlerhaft. Das bedeutet, dass die Versicherten nicht nur sämtliche eingezahlten Beträge zurückerhalten, sondern auch eine Nutzungsentschädigung. Dieses Geld können sie dann beispielsweise neu anlegen.“ Dieses Widerrufsrecht ist zeitlich unbegrenzt und gilt sogar für bereits gekündigte, beitragsfreigestellte und ausgelaufene Verträge.

Dennis Potreck rechnet anhand eines Praxisbeispiels vor: „Hat ein Kunde 25.500 Euro eingezahlt, beträgt der Verlust bei Kündigung mehr als 5000 Euro, er erhält also nur 20.500 Euro. Bei einem erfolgreichen Widerruf jedoch erhält er hingegen fast 5000 Euro mehr, als er eingezahlt hat, also 30.500 Euro. Wichtig ist, dass jeder Vertrag individuell ist und auch individuell geprüft werden muss. So kann transparent ermittelt werden, wie sich eine Rückabwicklung kurz- und langfristig für den Kunden rechnet. Deshalb empfehlen wir, jeden einzelnen Vertrag kostenfrei prüfen zu lassen.“Widerruf möglich: Lösung für ungünstige Vorsorgeverträge

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

MOTION8 Consulting GmbH
Herr Nico Imér
Leipziger Platz 12
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 0163 3004444
web ..: http://www.motion8.de
email : n.imer@motion8.de

Über MOTION8

Das Berliner Unternehmen MOTION8 ist Spezialdienstleister für den Widerruf unrentabler Lebens- und Rentenversicherungen. Die Basis der für Verbraucher positiven Rechtsprechung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus 2013, dass seitdem durch einige hundert Urteile des Bundesgerichtshofs bereits intensiv konkretisiert wurde. Geführt vom Branchenexperten Dennis Potreck, hat sich MOTION8 als Partner für Finanzdienstleister positioniert und bietet dafür einen automatisierten Geschäftsprozess sowie eine besonders innovative Softwarelösung eines Legaltech-Unternehmens, das alle Prozesse verzahnt. Diese Kombination ermöglicht es den Partnern, dass die komplexen Abläufe bei der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen performant und effizient im Arbeitsalltag durchgeführt werden können. Die hohen bürokratischen Hürden, die dabei von den Versicherungen gesetzt werden, werden Dank der diversen kostenlosen MOTION8-Services, sowie durch Softwarelösungen und auf die Rückabwicklung spezialisierte extern mandatierte Anwälte, für Partner und Verbraucher stark vereinfacht. Das Besondere ist, dass nicht nur bestehende, sondern auch bereits gekündigte Verträge rückabgewickelt werden können. Dabei arbeitet das Unternehmen ausschließlich auf Erfolgsbasis mittels eines Honorars auf den reinen Kundenvorteil, also dem Differenzbetrag, den der Kunde mehr erhält – im Gegensatz zu einer regulären Kündigung seines Vertrages bei der Versicherung. MOTION8 bietet die Rückabwicklung von Renten- und Lebensversicherungen ausschließlich für die Zielgruppe Finanzdienstleister und Finanzprofis (Vermögensverwalter, Privatbanken, Family Offices, Versicherungsmakler, Honorarberater etc.) an. Auf diese Weise behalten Berater und Vermittler vollständig den Kontakt zu ihren Kunden und können auf Wunsch ihrer Kunden das frei werdende Kapital nach der Rückabwicklung professionell wieder anlegen. Ebenso entscheidend: MOTION8 legt ausdrücklich Wert auf eine hohe Professionalität bei der Vertragsprüfung, da nicht jeder rechtlich mögliche Widerruf auch sinnvoll ist. Entscheidend ist immer, dass für den Endkunden unter Berücksichtigung aller Vertragsbedingungen ein nachhaltiger, tatsächlicher Mehrwert generiert werden kann. Für Verbraucher betreut MOTION8 derzeit ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro. Weitere Informationen unter www.motion8.de

Pressekontakt:

MOTION8 Consulting GmbH
Herr Nico Imér
Leipziger Platz 12
10117 Berlin

fon ..: 0163 3004444
web ..: http://www.motion8.de
email : n.imer@motion8.de

BSOZD NEWS: Widerruf möglich: Lösung für ungünstige Vorsorgeverträge

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.