Wettbewerb stärkt das Gesundheitswesen - Bsozd.com

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Das deutsche Gesundheitssystem braucht Veränderung.

BildDenn noch immer liegt der Fokus auf traditionellen Krankenhausstrukturen, die angesichts des medizinischen Fortschritts nicht mehr sachgerecht sind.

Statt den ambulanten Sektor nachhaltig zu stärken und Krankenhausstrukturen zu modernisieren, wird ein Status Quo aufrechterhalten, der teuer ist und einen Wettbewerb zum Wohle des Patienten verhindert. Aber Moment mal: Wettbewerb im Gesundheitswesen? Bei dieser Forderung zucken viele Politiker, Journalisten und Patientenvertreter zusammen. Doch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ heißt nicht Kosteneinsparungen, Krankenhausschließungen und Privatisierungen, die am Ende das Angebot für die Bürger verschlechtern. Wettbewerb, so wie wir ihn verstehen, ist Wettbewerb um die beste Patientenversorgung. Wettbewerb um den Patienten, der unter den Angeboten wählen und sich für die optimal auf ihn zugeschnittene Versorgung entscheiden kann.

Aktuell ist die Situation so, dass Krankenhäuser an überholten Strukturen festhalten, obwohl eine Weiterentwicklung überall für notwendig gehalten wird. Das „Weiter so“ wird vom Steuerzahler finanziert, weil Gemeinden und Kommunen anfallende Verluste der Krankenhäuser ausgleichen. Dass viele Eingriffe nicht mehr unbedingt in Krankenhäusern vorgenommen werden müssen, sondern ebenso gut in Praxiskliniken oder ambulanten OP-Zentren vorgenommen werden können, wissen viele Patienten nicht. Bezieht man alle Möglichkeiten für die Patienten mit ein, dann verbessert sich nicht nur die Versorgung der Patienten, es reduziert sich auch die Belastung des Gesundheitssystems generell. 

Andere Industrienationen haben diesen Weg schon längst beschritten und die „Sektorengrenzen“, also die strikte Trennung zwischen ambulanten und stationären Behandlungen, überwunden. 

Die Politik beschwört die Überwindung der Sektorengrenzen, trägt aber selbst erheblich dazu bei, dass diese bestehen bleiben:

Beispiel 1: Digitalisierung tut Not

Im Krankenhauszukunftsgesetz werden 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser festgeschrieben. Der Ambulante Sektor, in dem Digitalisierung ebenso existenziell ist, erhält hingegen keine äquivalente Unterstützung. Hier müssen die notwendigen die Digitalisierungskosten über die EBM-Erlöse finanziert werden?

Beispiel 2: Ressourcen schonen

Teure Betäubungsmittel werden in Krankenhäusern über ein Institutionsbuch geführt. Praxiskliniken sind verpflichtet, die Personenbindung der BTM-Bestände beizubehalten, obwohl dies zu einem hohen Verwurf führt, der unnötige Kosten verursacht und nicht nachhaltig ist. Warum ist es so schwer, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen 

Beispiel 3: Das Honorar für die ärztliche Leistung im EBM hat als Berechnungsgrundlage das Oberarztgehalt im Krankenhaus. Warum werden die Erhöhungen der Arztgehälter in Krankenhaus nicht auf den EBM übertragen?

Seit April 2017 sind Löhne an Unikliniken um 11,5 % gestiegen. Eine entsprechende Anpassung des Arztlohns im EBM ist von den Kassen abgelehnt worden. Folglich wird es für Praxiskliniken und Ambulante OP-Zentren zunehmend schwerer, mit den Gehaltsangeboten von Krankenhäusern zu konkurrieren. Und es kommt noch etwas hinzu: Zum Teil zahlen Krankhäuser weit über Tarif, um Ärzte und Ärztinnen zu gewinnen. Die dadurch erwirtschafteten Verluste müssen durch Land und Kommune und damit durch den Steuerzahler getragen werden. Die Attraktivität der Niederlassung oder Anstellung in Praxis und MVZ schwindet und schwächt damit unweigerlich auch die ortsnahe Versorgung. Warum gibt es für den EBM keine dem Diätenrecht analoge Regelung (Koppelung der Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Richtergehälter), die eine Kopplung an den Tarifvertrag Klinik Marburger Bund vorsieht?

Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.

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Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG) ist der in § 122 SGB V ausgewiesene Spitzenverband der Praxiskliniken. Sie vertritt somit offiziell die Interessen der Praxiskliniken des Standards wie ihn § 115, Abs. 2, Satz 1 SGB V seit 1989 vorsieht, gegenüber der Gesundheitspolitik in Bund und Ländern, gegenüber Krankenkassen und gegenüber anderen Verbänden.

Ihre Mitglieder sind zugelassene Leistungserbringer aller Fachrichtungen sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen. Für letztere manövrierte sie der Gesetzgeber allerdings in einen politischen Hinterhalt, weil er ihr die Leistung vorschreibt, ihr aber die Vergütung dafür verweigert.

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