IfKom begrüßt die Anpassung des Breitbandförderprogrammes der Bundesregierung. Das BMVI beginnt am 01.08.2018 mit der Förderung für den ländlichen Raum und für kleine bis mittlere Gemeinden.
Auch wenn vielerorts die Versorgung von Ortschaften mit breitbandigen Internetzugängen oder gar Glasfaseranschlüssen öffentlichkeitswirksam verkündet wird: Der Versorgunggrad mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download steigt nur geringfügig an. Gerade mal um 4,9 Prozentpunkte nahm die Verfügbarkeit in Deutschland im gesamten Jahr 2017 zu, von 75,5 auf 80,4 Prozent. Dabei war es das erklärte Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2018 eine Flächendeckung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. Nach den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichten Zahlen nahm die Geschwindigkeit sogar ab, denn im Jahr 2016 lag der Zuwachs bereits bei 5,4 Prozentpunkten.
Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt daher die Anpassung des Breitbandförderprogrammes der Bundesregierung. In den letzten Jahren wurden zwar viele Förderbescheide ausgegeben, der Mittelabfluss hielt sich jedoch in deutlichen Grenzen. Erst knapp über 100 Millionen Euro wurden bis Mai 2018 von den über 4 Milliarden Euro möglichen Fördergeldern tatsächlich bewilligt. Eine Änderung der komplizierten Förderbedingungen war dringend erforderlich. Aufgrund der neuen Richtlinie beginnt das BMVI am 01.08.2018 mit der Förderung für den ländlichen Raum und für kleine bis mittlere Gemeinden.
Nach Auffassung der IfKom sollten auch die weiteren Rahmenbedingungen geprüft und ggf. angepasst werden, um den Breitbandausbau zu beschleunigen. Schließlich kann bei 50 Mbit/s nicht das Ende des Ausbaus erreicht sein. Bis zum Jahr 2015 sollen in Deutschland flächendeckend Gigabitnetze liegen, um dem Bandbreitenbedarf nachzukommen, so steht es im Koalitionsvertrag. Mit dem Ausbau der Backhaul-Infrastruktur für das Mobilfunknetz 5G wird zwangsläufig der Glasfaserausbau wesentlich stärker in die Fläche gebracht werden müssen. Langfristig werden Hochgeschwindigkeitsnetze nur mit einer Glasfaserinfrastruktur gebaut werden können. Auf dem Weg dorthin sind Erleichterungen im Netzausbau, z. B. durch das DigiNetzGesetz, dabei offensichtlich noch zu wenig genutzt worden. Anders kann man sich die geringe Zahl von Nutzungsverträgen derzeit nicht erklären, die die Mitnutzung von Infrastrukturen der Versorger für Telekommunikationsleitungen regeln sollen. Die Bundesnetzagentur hat dieser Tage eine Abfrage gestartet, um die tatsächliche Zahl dieser Mitnutzungen zu erfassen.
Der Netzausbau ist in ländlichen Regionen nicht immer wirtschaftlich darzustellen. Die IfKom sind der Auffassung, dass viele erforderliche Leistungen für den Aufbau eines schnellen Gigabitnetzes nicht mehr aus Monopolzeiten herrühren, sondern neu geschaffen werden. Um den Ausbau auch für Netzbetreiber attraktiv zu gestalten und somit auch zu beschleunigen, sollte die Nutzung neu geschaffener Ressourcen eines Netzbetreibers, wie z. B. Glasfaser, nicht durch Regulierung für einen anderen Netzbetreiber erzwingbar sein. Die Mietpreise für freie Ressourcen sollten die Carriern vielmehr frei unter sich aushandeln können. Die IfKom fordern in diesem Zusammenhang eine Lockerung der Regulierung.
Für die Ingenieure für Kommunikation gehören Gigabitnetze zur Daseinsvorsorge für Jedermann. Sowohl Unternehmen als auch Menschen im ländlichen Raum müssen Teilhabe an den Hochgeschwindigkeitsnetzen haben, damit die Regionen nicht abgehängt werden und veröden. Die Politik ist aufgefordert, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen!
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