Anhaltende Kritik an Viola Kleinau (Präsidiumsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. und …. - Bsozd.com

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… und Vorsitzende des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V.). Wie die Gutgläubigkeit der Pankower Delegierten benutzt wurde und diesen ggü. beschlußrelevante Fakten verschwiegen wurden.

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Der Pankower Bezirks-Delegiertenversammlung, geleitet von Viola Kleinau, wurden beschlußrelevante Fakten in einem Maße nicht mitgeteilt, daß sich die Balken biegen:

– Es wurde nicht mitgeteilt, daß es bei der von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper (er war damals Stellvertreter von Viola Kleinau beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow) im Jahre 2016 gegründeten GmbH (VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH) auch um „Maklertätigkeit“ (u.a. für „Datschenanlagen“) ging. Gleichwohl ist das aber der Fall. Siehe den WORTLAUT des offiziellen Handelsregistertextes: HIER. Stattdessen wurde in der öffentlichen „Klarstellung“ von Viola Kleinau vom 11.8.2019 (zur Delegiertenversammlung vom 5.8.2019) die Irrelevanz der Maklertätigkeit behauptet.

– Es wurde nicht mitgeteilt, daß über 25.000,- Euro aus privaten Mitteln (mit vollem persönlichen Haftungsrisiko) von den GmbH-Gründern in die GmbH eingebracht wurden. Ein erstaunliches Maß an sozialer Opferbereitschaft, wenn es -wie behauptet- nur um die Interessen der Kleingärtner und um die Förderung des Stadtgrüns geht, nur um gemeinnützige Ziele. Gegründet wurde 2016 allerdings keine gGmbH, sondern eine GmbH.

– Es wurde dargelegt, daß die Gefahr von Interessengegensätzen angeblich nicht besteht. Das ist aber falsch. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) hat in einem Schreiben vom August 2019 hervorgehoben, daß hier der „Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründet“ ist, wenn die beiden Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Geschäftsführer der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH, einer Makler GmbH, sind.

– Es wurde auf der Delegiertenversammlung bzw. in der öffentlichen „Klarstellung“ von Viola Kleinau vom 11.8.2019 (zur Delegiertenversammlung vom 5.8.2019) wörtlich behauptet, daß es „den Gesellschaftern der GmbH nicht um kommerzielle Gewinne geht“. Nicht mitgeteilt wurde indessen, daß es eine GmbH ohne Gewinninteresse / Gewinnzielsetzung nicht gibt bzw. daß das unternehmensrechtlich und steuerrechtlich unstrittig nicht möglich ist. Ist ernsthaft daran zu zweifeln, daß Viola Kleinau (sie ist Handelsfachwirtin), das nicht weiß ?

Siehe dazu auch http://www.pressenger.de/der-bezirksverband-pankow-der-gartenfreunde-und-die-makler-gmbh-nicht-verwandt-und-nicht-verschwaegert/

– Die Problematik der „Nutzung von Insiderwissen“ wurde nicht dargelegt.

– Es wurde nicht erläutert, warum anstatt einer GmbH nicht eine gGmbH oder ganz einfach ein Verein gegründet wurde (wenn es denn tatsächlich keine privat-commerziellen Ambitionen gab). Man hätte über 25.000,- Euro als GmbH-Einlage sparen können. Und „Gewinn“ wäre dann unmöglich gewesen – und Kritik obsolet.

– In der öffentlichen „Klarstellung“ von Viola Kleinau vom 11.8.2019 (zur Delegiertenversammlung vom 5.8.2019) wurde wörtlich behauptet, daß die GmbH seit 2016 eine monatliche Raumnutzungsmiete an den Bezirksverband zahlt. Die Höhe der Miete wurde allerdings nicht genannt. Ein Geheimnis ?

Die Auflistung läßt sich fortsetzen.

Bei dieser Gelegenheit erneut unsere Bitte: Sollten wir Unwahrheiten behauptet bzw. Verleumdungen begangen haben, dann, Frau Kleinau, kündigen Sie bitte über Ihre Anwälte Klagen nicht nur an (das, der Tanz der Anwälte, verfängt hier nicht -ist vollkommen lächerlich-), sondern reichen Sie bitte die Klagen auch wirklich ein. Der Gerichtssaal ist ein Ort der Wahrheitsfindung. Warum also klagen Sie nicht ? Als wir prozessrechtlich die Möglichkeit einer gegen Sie gerichteten Klage hatten, wurde diese umgehend eingereicht – und das Amtsgericht Bernau hat zügig und in klaren Worten ein gegen Sie, Frau Kleinau, gerichtetes Urteil gefällt, gegen Sie persönlich. Der Gerichtssaal ist ein Ort der Wahrheitsfindung.

Zum Urteil des Amtsgerichts Bernau: https://www.pankower-gartenzwerge.de/fokus-pankow/urteil-des-amtsgerichts-bernau/

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