AdR fordert Entschlossenheit bei der Umsetzung neuer Lösungen zur Stärkung der europäischen KMU - Bsozd.com

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Brüssel (ots) –

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) betonte in der auf der Plenartagung am 2. Dezember einstimmig verabschiedeten Stellungnahme (https://cor.europa.eu/de/our-work/Pages/OpinionTimeline.aspx?opId=CDR-4309-2021), dass dem Bericht der Europäischen Kommission über die Wettbewerbspolitik 2020 (https://ec.europa.eu/competition-policy/publications/annual-reports_en) entschlossene Maßnahmen folgen müssen. Die EU sollte den Bedürfnissen der KMU Rechnung tragen und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen, zum Nutzen aller Unionsbürgerinnen und -bürger schaffen. Zu berücksichtigen sind dabei die Auswirkungen der Pandemie und die Folgen erheblich erhöhter staatlicher Beihilfen. COVID-19-begründete Beihilfen sollten nur Unternehmen gewährt werden, die von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie unmittelbar betroffen sind.

Isolde Ries (PES/DE), Mitglied des CoR und erste Vizepräsidentin des Saarländischen Landtags, betonte: „Ein fairer Wettbewerb und gleiche Chancen tragen zum Erfolg für den EU-Binnenmarkt bei. Ohne Flexibilität bei den Staatsbeihilfen hätten viele Unternehmen die wirtschaftliche Krise auf Grund der Covid-19 Pandemie nicht überstanden. Ich begrüße daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, die öffentliche Unterstützung für den grünen und digitalen Übergang der EU weiter zu erleichtern. Dies fördert den europäischen Wettbewerb und eine zukunftsweisende Neuausrichtung auf die aktuellen Herausforderungen.“

In der vom CoR erarbeiteten Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die Ziele der EU-Wettbewerbspolitik insbesondere den Bedürfnissen der KMU Rechnung tragen und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen zum Nutzen aller Unionsbürgerinnen und -bürger schaffen sollten. Der AdR betont die Notwendigkeit transparenter sowie sozial, wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsvoller staatlicher Beihilfen, um eine uneinheitliche und ineffiziente Mittelverteilung zu vermeiden. COVID-19-begründete Beihilfen sollten nur Unternehmen gewährt werden dürfen, die von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie unmittelbar betroffen sind. In der Stellungnahme wird gefordert, dass die befristeten finanziellen Maßnahmen zur Reaktion auf die Pandemie nicht von Unternehmen in Anspruch genommen werden sollten, die ineffizient sind, sich nicht den EU-Klimazielen verschreiben oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden bzw. umfangreiche Umstrukturierungen vornehmen, sofern diese bereits vor Beginn der Pandemie begonnen haben.

Die Kommunal- und Regionalpolitiker sprechen sich eher für die Schaffung von Mechanismen aus, die das Funktionieren der europäischen Wirtschaft in Zeiten eines Konjunkturabschwungs aufgrund unterschiedlicher Krisen (wie im Fall der COVID-19-Pandemie) erleichtern, wobei jedoch der Anteil direkter Finanzierung verringert werden sollte, weil sie die Marktbeziehungen künstlich beeinträchtigt.

Die AdR-Mitglieder betonen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen auf dem Binnenmarkt insbesondere für KMU wichtig sind, weil sie Innovationen, die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze begünstigen. Die EU-Organe müssen die KMU auf den Auslandsmärkten ausdrücklich unterstützen und gegen eine mögliche Boykottierung von Produkten und Dienstleistungen aus EU-Mitgliedstaaten auf dem Weltmarkt vorgehen.

Der AdR begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gesetz über digitale Märkte und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Förderung des Technologietransfers, insbesondere in weniger entwickelte Regionen, Randgebiete und Inseln, zu verstärken. Gleichzeitig unterstreicht er, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der begrenzten Zahl verfügbarer digitaler Ökosysteme und Plattformen und der kaum verfügbaren Übersetzungen in die jeweilige Landessprache nur einen begrenzten Zugang zu vollständigen Online-Informationen über Produkte und Dienstleistungen haben. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Verbraucher zu wenig Kontrolle über ihre eigenen Daten und ihre digitale Identität haben, was Risiken für den Datenschutz mit sich bringt.

Der AdR betont, dass die Entwicklung der EU in Richtung digitaler Wandel ein Vorgehen gegen monopolistische Strukturen erfordert. Deshalb muss das Gesetz über digitale Märkte dazu führen, dass „Gatekeeper“ keine unerlaubten Praktiken mehr anwenden, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. In der Stellungnahme kritisieren die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, dass die mit Wettbewerbsstrafen zusammenhängenden Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden, wodurch letztlich nur die Unionsbürgerinnen und -bürger geschädigt werden.

Weitere Informationen:

Im Juni 2021 verabschiedete der AdR eine Stellungnahme zum Gesetz über digitale Dienste und zum Gesetz über digitale Märkte (Berichterstatterin: Rodi Kratsa, EL/EVP), in der die Absicht der Europäischen Kommission unterstützt wird, die digitalen Märkte und Dienste strenger zu regulieren. Gleichzeitig wird auf die Innovationen und Kompetenzen hingewiesen, mit denen die Städte und Regionen zu einer soliden und wirksamen Regulierung beitragen können. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Der Europäische Ausschuss der Regionen nimmt seit einem Monat Bewerbungen für die Auszeichnung „Europäische Unternehmerregion (EER) 2023“ entgegen. Unter dem übergreifenden Thema „Unternehmergeist und resiliente Gemeinschaften“ können Regionen, Städte und Gemeinden Strategien einreichen, wie sie den Mittelstand in den nächsten zwei Jahren unterstützen wollen. Bewerbungsschluss ist der 29. März 2022.

Weitere Informationen zur Auszeichnung „Europäische Unternehmerregion“, einschließlich einer Liste der früheren Preisträger seit 2011, finden Sie hier.

Pressekontakt:

Ella Huber
Tel.: +32 (0) 2 282 2373
ella.huber@cor.europa.eu

Matteo Miglietta
Tel.: +32 (0) 2 282 2440
Mobiltel.: +32 (0) 470 89 53 82
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