Immer mehr Unternehmen setzen beim Schutz Ihres Unternehmens vor unerwünschten Besuchern auf moderne Sicherheitstechnik. Der Erfolg gibt ihnen Recht. Die Zahlen der verhinderten Einbrüche aufgrund von getroffenen Sicherheitsmaßnahmen sind in den letzten Jahren beständig gestiegen.
Doch welche Maßnahmen darf man als Unternehmer treffen, um Firma und Mitarbeiter zu schützen, und wo hingegen muss man mit rechtlichen Grenzen rechnen? In den letzten Jahren hat sich viel in Sachen Datenschutz und Persönlichkeitsrecht geändert. Umso wichtiger ist es, dass Sicherheitstechnikexperten wie die ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim ihre Kundinnen und Kunden diesbezüglich umfassend informieren und ihre Erfahrungen mit den Unternehmen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, teilen.
Wo sollten Unternehmer vorsichtig sein, wenn es um Datensicherheit und Datenspeicherung geht? Es beginnt bei der Videoüberwachung.
Sicherheit dank Videokamera – die ALMAS INDUSTRIES AG weiß, wie lange Daten gespeichert werden dürfen
Eine Videokamera zu installieren ist eine einfache und beliebte Maßnahme, um das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu stärken. Tatsächlich kann allein der Anschein, ein Unternehmen werde mit Kameras überwacht, einen Einbruch oder ein anderes Verbrechen verhindern. Kommt es trotzdem zu einem kriminellen Übergriff, können Videoaufzeichnungen bei der Täteridentifizierung helfen.
Doch wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden? Hierzu gibt es leider bisher keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Die Aufsichtsbehörden empfehlen eine Speicherdauer von 48–72 Stunden. Doch hierbei handelt es sich tatsächlich um eine reine Empfehlung. Die DSGVO macht keine genauen zeitlichen Angaben, sondern besagt, dass es bei der Löschung der Daten auf eine Interessensabwägung ankommt. Insofern gibt es keine rechtlichen Vorgaben, wie lange genau Videoaufnahmen maximal gespeichert werden dürfen. Die ALMAS INDUSTRIES AG rät jedoch dazu, Videodaten nicht übermäßig lange zu speichern, wenn sie nicht benötigt werden, da sie nur Speicherplatz verbrauchen und keinem höheren Zweck dienen.
Anders sieht es aus, wenn man tatsächlich Opfer eines Verbrechens geworden ist. Entsprechende Videoaufnahmen dürfen bei der Polizei abgegeben werden und können Gegenstand der Ermittlung werden. Es ist jedoch untersagt, selbstgemachte Aufnahmen aktiv zu veröffentlichen, um einen Täter zu finden. Dies verletzt das Persönlichkeitsrecht des Täters oder der Täterin, welcher bzw. welche den Besitzer der Videoaufnahmen in einem solchen Fall sogar verklagen könnte.
Datenspeicherung für die Zutrittskontrolle von ALMAS INDUSTRIES
Professionelle Unternehmen, die sich wie die ALMAS INDUSTRIES AG auf Sicherheitstechnik für Unternehmen spezialisiert haben, bieten ihren Kundinnen und Kunden heutzutage weit mehr als nur eine Überwachung mit Videokameras. Biometrische Zutrittskontrollen, wie sie auch die ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim vertreibt, ersetzen heutzutage vielerorts herkömmliche Schlüssel und Schlüsselkarten. Statt mit einem solchen Gegenstand identifiziert sich der Mitarbeiter anhand seiner biometrischen Daten, wie beispielsweise seines Fingerabdrucks. Die Vorteile liegen auf der Hand: Fingerabdrücke gelten dank moderner Technik als fälschungssicher, und verlorene Schlüssel oder Chips sind in Zukunft keine Sicherheitslücken mehr.
Doch wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage aus, wenn es um die Speicherung biometrischer Daten geht? Die ALMAS INDUSTRIES aus Mannheim übernimmt auch in diesem Punkt Verantwortung und klärt ihre Kunden im Zuge der Beratungsgespräche umfassend auf.
Generell ist die Verarbeitung von biometrischen Daten nicht erlaubt. Doch es gibt eine Aufhebung dieses Verbotes unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise, wenn der betroffene Mitarbeiter, dessen biometrische Daten bei der Zutrittskontrolle verarbeitet werden, zuvor seine Einwilligung gegeben hat. Wer also biometrische Daten nutzen möchte, um eine moderne Zutrittskontrolle einzurichten, sollte die Mitarbeiter seines Unternehmens zuvor umfassend informieren und ihre schriftliche Einwilligung einholen.
Alle, die ihr Unternehmen mit modernen und sicheren Maßnahmen schützen möchten, sollten die Unterstützung eines erfahrenen Experten in Anspruch nehmen. Die ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim nimmt sich die Zeit, Kundinnen und Kunden nicht nur zu umfassenden Sicherheitssystemen, sondern auch zu den dazugehörigen Maßnahmen bezüglich Datenschutz aufzuklären.
Nähere Informationen zu den Produkten der ALMAS INDUSTRIES AG sind auf der Website https://almas-industries.de/sicherheitstechnik/einbruchschutz-innen/einbruchmeldeanlage/ zu finden.
ALMAS INDUSTRIES – THE WAY SECURITY SHOULD BE
Individuelle Sicherheitslösungen für individuelle Unternehmen ALMAS INDUSTRIES ist ein führendes europäisches Unternehmen für innovative Sicherheitstechnik in den Bereichen Einbruchschutz, Personenschutz und Zutrittskontrolle. Seit 2004 ist ALMAS am Markt tätig und bietet maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte und einen Full-Service an. Die Tochtergesellschaft Eden Innovation hat ihren Sitz in Aix-en-Provence in Südfrankreich. Dort werden die Sicherheitslösungen für Zutrittskontrolle und Zeitmanagement entworfen, entwickelt und hergestellt. Der Deutsche Hauptsitz befindet sich im Süden Deutschlands, nämlich in Mannheim. Die flexible Unternehmensstruktur macht es aber möglich, Kunden in ganz Deutschland zu betreuen. Ob kleine oder mittelständische Unternehmen, ob Gesundheitswesen oder Autohäuser, ALMAS INDUSTRIES kann maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg anbieten.
Kontakt ALMAS INDUSTRIES AG
Floßwörthstraße 57
68199 Mannheim
Mail: info@almas-industries.de
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