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Insolvenz der Amsterdam Trade Bank (FIBR) – Entschädigungsfall ausgerufen

Die Amsterdam Trade Bank (ATB) ist insolvent. Von der Pleite sind auch tausende Kunden aus Deutschland betroffen. Bei Einlagen bis 100.000 Euro greift die Einlagensicherung.

Von den Sanktionen gegen russische Banken aufgrund des Ukraine-Kriegs sind auch die europäischen Tochterbanken betroffen. Nach der Sberbank trifft es nun auch die Amsterdam Trade Bank, in Deutschland auch unter FIBR bekannt. Eigentümer der ATB ist die russische Alfa Bank, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Von den Sanktionen gegen Russland ist auch die Alfa Bank betroffen. Indirekt wirkt sich das offenbar auch auf die Amsterdam Trade Bank aus. So berichtete die niederländische Wirtschaftszeitung „Financieele Dagblad“ von einem zunehmenden Vertrauensverlust der Kunden. Am 22. April 2022 erklärte das Bezirksgericht Amsterdam die ATB schließlich für insolvent.

Die niederländische Zentralbank DNB hat daraufhin das Einlagensicherungssystem für die Kunden der Bank aktiviert. Damit sind Einlagen bis 100.000 Euro durch die niederländische Einlagensicherung abgedeckt. Das gilt auch für die Einlagen der Kunden aus Deutschland. Einlagen, die für den Kauf oder Verkauf von Wohnimmobilien vorübergehend geführt werden, sind bis zu einem Betrag von 500.000 Euro ebenfalls abgesichert. Dieser zusätzliche Schutz ist an die Höhe des Kaufvertrags gekoppelt und besteht für drei Monate.

Nach Angaben der DNB unterhalten etwa 23.000 Privatkunden ein Konto bei der ATB. Davon haben rund 6.000 Kunden ihren Wohnsitz in Deutschland. Durch die Einlagensicherung ist ein Gesamtbetrag von ca. 700 Millionen Euro gesichert. Neben dem Einlagensicherungssystem wurde auch das Anlegerentschädigungssystem aktiviert. Hier sind unter bestimmten Voraussetzungen Beträge bis 20.000 Euro pro Person abgesichert.

Neben Verbrauchern waren auch Unternehmen Kunden der ATB, zu deren Geschäftsfeldern u.a. die KMU-Finanzierung zählte. Auch die meisten Unternehmen sind durch das niederländische Einlagensicherungssystem bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt. Je nach Rechtsform des Unternehmens kann es aber Unterschiede geben. Einige Unternehmen und Institutionen wie z.B. Finanzinstitute, Anlageinstitute, Pensions- und Rentenfonds sind nicht geschützt.

Sollte es zu Schwierigkeiten bei den Auszahlungen kommen oder Ansprüche, die über den geschützten Betrag von 100.000 Euro hinausgehen, bestehen, können im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

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