Markenschutz, Elemente
In Zeiten, in denen der Begriff „Marke“ auch in Verbindung gebracht wird mit Personen, ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Markenschutz auseinanderzusetzen. Denn für Unternehmen ist dieses Thema omnipräsent. So wird auch in Prüfungen bisweilen nach den Elementen des Markenschutzes gefragt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erklärt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, worauf dabei zu achten ist und welchen Fallstrick es zu meiden gilt.
Wenn in einer Prüfungsfrage die Handlungsaufforderung „beschreiben“ auftritt, ist besondere Vorsicht geboten. Die Frage deutet darauf hin, dass der Prüfungskandidat hier ausführlicher sein muss. Während bei „Nennen Sie die Elemente“ eine knappe Aufzählung genügt, werden bei „Beschreiben Sie den Markenschutz“ ganze Sätze erwartet. Die folgende Auflistung ist so gesehen eher als Gerüst zu sehen, das dann weiter aufgefüllt werden muss.
Wort- und/oder Bildmarke kostenpflichtig beim Patentamt schützen lassen
-Der Markenschutz ist kostenpflichtig,
-der Adressat ist das Patentamt, genauer das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) mit seiner Zentrale in München und weiteren Standorten in Deutschland, unter anderem in Leipzig,
-und die Laufzeit ist zehn Jahre mit Verlängerung, genauer gesagt mit unendlicher Verlängerung. Alle zehn Jahre kann verlängert werden für weitere zehn Jahre.
-Dann muss im Wesentlichen unterschieden werden zwischen Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombinationen und neueren Varianten wie Klangmarken, Geräuschmarken und Hologrammen.
-Und: Es sind die Verbote zu beachten. Es gibt bestimmte Dinge, die nicht als zum Beispiel Bildmarke verwendet werden können, etwa die Flaggen von Ländern. Oder auch sehr anzügliche Dinge oder Dinge, die religiöse Gefühle beleidigen können, können nicht als Marke, schon gar nicht als Bildmarke geschützt werden.
Eine Marke gilt umso eher als eine Marke, wie sie individualisierend ist. Das heißt: Man kann zum Beispiel „Parkbank“ nicht als Marke schützen lassen, weil dies nicht individualisierend ist. Heißt der Markeninhaber in spe jedoch z.B. „Meier“ und möchte er das Produkt „Meier-Parkbank“ nennen, könnte er das gegebenenfalls als Marke eintragen lassen.
Das komplette, kostenlose Video “ Markenschutz, Elemente“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
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