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Der Fall der Woche – 1 9 / 2 0 2 2

Ich wurde überrascht.

BildMir wurde in einer Mail durch einen für das Thema Arbeitsschutz sensibilisierten Beschäftigten mitgeteilt, dass der Fachingenieur Brandschutz jetzt die Planung der Feuerlöscher fertiggestellt habe. Und auch ich müsse doch wohl über die Planung Bescheid wissen – es sollen CO?-Feuerlöscher zum Einsatz kommen. Die Bauleitung und auch der Fachingenieur hatten mal wieder vergessen, mich zu informieren.

Problem:
Eine Gefährdungsbeurteilung ist noch nicht erstellt.

Doch wie so oft: Gut gemeint ist nicht gut gemacht, da nicht richtig durchdacht.

Die Nutzung von CO?-Feuerlöschern kann insbesondere in kleinen und engen Räumen plötzlich lebensgefährlich
werden. Voraussetzung für die Bereitstellung von CO?-Feuerlöschern ist – auch hier – eine Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV-Information 205-034, Oktober 2019, bietet Ihnen in diesem Zusammenhang eine gute Hilfestellung. Sie finden dort nicht nur Grundlagenwissen, sondern auch Empfehlungen zur Kennzeichnung sowie Informationen zum
richtigen Verhalten beim Löscheinsatz.

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Zum Beispiel:

„Bitte beachten!

Bei Einsatz eines CO? Feuerlöscher droht Erstickungsgefahr.

2 kg CO?-Feuerlöscher erfordern mindestens 11 m2 freie Grundfläche,
5 kg CO?-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche.“

Quelle: DGUV Information 205-034 – Einsatz von Kohlendioxid (CO?)-Feuerlöschern in Räumen

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Fordern Sie Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) ein.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und
verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
Herr Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschland

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email : postfach@dr-frenzel.com

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