Bildungs- und Teilhabepaket: Viele Berechtigte wissen nichts von ihrem Anspruch - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Etwa drei von zehn Schüler*innen des Nachhilfeanbieters Studienkreis erhalten die Lernförderung aus BuT-Mitteln.

Bildungs- und Teilhabepaket: Viele Berechtigte wissen nichts von ihrem Anspruch

Mehr Chancengerechtigkeit im Schulsystem – seit der ersten PISA-Studie vor mehr als 20 Jahren steht dieses Ziel ganz oben auf der bildungspolitischen Agenda. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben inzwischen Anspruch auf staatliche Förderung für Bildung und soziale Teilhabe. Aber nur ein kleiner Teil der Gelder wird abgerufen. Das hat nicht nur für die Betroffenen negative Folgen, sondern schadet der gesamten Gesellschaft.

In kaum einem Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so sehr vom Elternhaus ab wie in Deutschland: Wer gebildete Eltern mit qualifizierten Jobs hat, bringt es fast immer bis zu Abitur und Studium. Kinder ohne einen solchen familiären Hintergrund schaffen es seltener bis zum höchsten Bildungsabschluss – auch bei gleicher Begabung. Seit 2011 soll das staatliche Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dafür sorgen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien mehr Förderung erhalten: Es richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern staatliche Unterstützung wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen und nicht die Mittel haben, um ihren Kindern Sportkurse, Musikunterricht oder Nachhilfestunden zu finanzieren.

Etwa drei von zehn Schüler*innen des Nachhilfeanbieters Studienkreis erhalten die Lernförderung aus BuT-Mitteln. „Den Eltern ist es sehr wichtig ist, dass ihre Kinder in der Schule erfolgreich sind“, sagt Andreas Durth, Geschäftsführer beim Studienkreis. „Sie können ihre Kinder nicht selbst fördern, zum Beispiel, weil sie die Lerninhalte nicht ausreichend beherrschen oder nicht gut genug Deutsch sprechen. Aber sie wissen um den hohen Wert von Bildung und möchten, dass ihre Kinder gut gerüstet ins Leben gehen.“

Berechtigte wissen oft nichts von ihrem Anspruch auf Fördergelder
Einige BuT-Leistungen – etwa für Schulessen oder zur Anschaffung von Schulbedarf – kommen inzwischen unbürokratisch bei den Berechtigten an. Andere Leistungsarten hingegen müssen kompliziert beantragt werden. Die Folge: Nur etwa 11 bis 15 Prozent der Berechtigten nehmen die Leistungen in Anspruch (s. Factsheet „Bildungsgerechtigkeit“). Viele Familien wissen nicht einmal, dass sie die Förderung erhalten könnten, weil es ihnen niemand mitgeteilt hat ( lesen Sie dazu auch das Interview mit einer betroffenen Mutter im Studienkreis-Blog).

„Gelder bereitzustellen ist wichtig, reicht aber nicht aus. Die Regierung muss sicherstellen, dass die BuT-Förderung bei den Berechtigten ankommt“, fordert Durth. Zwar wurde 2019 bei BuT nachgebessert, aber noch immer ist die Antragstellung kompliziert. Je nach Kommune und Art der staatlichen Sozialleistungen sind andere Behörden für den Antrag zuständig. Vor allem weisen die Behörden die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen meistens gar nicht darauf hin, auf welche BuT-Leistungen ihre Kinder Anspruch haben. „Eltern erzählen uns immer wieder, dass sie nur durch Zufall davon erfahren haben“, sagt Durth.

Bildungsgerechtigkeit ist nicht nur für die Betroffenen wichtig
Chancengerechte Bildung – das bedeutet vor allem, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Potenzial voll ausschöpfen. Davon profitieren nicht nur die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, sondern die gesamte Gesellschaft. „Der Fachkräftemangel in Deutschland verschärft sich immer weiter. Gleichzeitig bleiben Kinder und Jugendliche hinter ihren Möglichkeiten zurück und sind am Ende der Schulzeit nicht ausreichend auf das Berufsleben vorbereitet. Das passt nicht zusammen“, betont Durth.

Dass der Regierung das Problem bewusst ist, lässt sich im Koalitionsvertrag ablesen. Dort heißt es: „An Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, wollen wir dauerhaft und unbürokratisch Angebote für Lernförderung und soziokulturelle Teilhabe etablieren, um sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme dieser Leistungen steigt.“ Jetzt müssen Taten folgen.

Weitere Informationen
Studienkreis-Factsheet „Bildungsgerechtigkeit in Deutschland“
Studienkreis-Blogbeitrag „Bildungsgerechtigkeit“

Der Studienkreis gehört zu den führenden privaten Bildungsanbietern in Deutschland. Das Unternehmen bietet qualifizierte Nachhilfe und schulbegleitenden Förderunterricht für Schüler aller Klassen und Schularten in allen gängigen Fächern. Die individuelle Förderung folgt einem wissenschaftlich belegten Lernkonzept. Es stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Schüler gegenüber ihren Lernerfolgen, verbessert das Vertrauen in ihre Fähigkeiten und hilft ihnen, ihr Potenzial zu entwickeln und zu entfalten. Mit seinen rund 1.000 Standorten gewährleistet der Studienkreis seinen Kunden ein Angebot in Wohnortnähe und bundesweit professionelle Online-Nachhilfe durch ausgebildete E-Tutoren. Um Eltern Orientierung auf dem Nachhilfemarkt zu geben, lässt der Studienkreis die Qualität seiner Leistungen vom TÜV Rheinland überprüfen. An ausgewählten Standorten unterstützt der Studienkreis in seinen LRS- und Dyskalkulie-Zentren Kinder und Jugendliche, die Probleme mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen haben. Weitere Informationen zur Arbeit und zum Konzept des Studienkreises gibt es unter https://www.studienkreis.de oder gebührenfrei unter der Rufnummer 0800/111 12 12. Über www.facebook.com/studienkreis können Interessierte direkt mit dem Studienkreis in Kontakt treten.

Kontakt
Studienkreis GmbH
Thomas Momotow
Universitätsstr. 104
44799 Bochum
0234/9760-122
tmomotow@studienkreis.de
http://www.studienkreis.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: Bildungs- und Teilhabepaket: Viele Berechtigte wissen nichts von ihrem Anspruch

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.