Annahme verweigert - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Wann gerät ein Käufer in Annahmeverzug?

Der Begriff „Zahlungsverzug“ ist vielen bekannt, weniger dagegen der Begriff „Annahmeverzug“. Das Thema wird gelegentlich auch in der Prüfung thematisiert und sollte in dieser Situation, aber auch im späteren unternehmerischen Handeln bekannt sein. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert klärt in seinem kostenlosen Schulungsvideo den Begriff und die Zusammenhänge.

Aus der Frage heraus lässt sich bereits der Rahmen erahnen, innerhalb dessen sich die Fragestellung bewegt.

Die Rede ist von einem Käufer, d.h. es geht um einen Kauf. In diesen sind grundsätzlich zwei Parteien involviert: Der Verkäufer, der ein Produkt oder eine Dienstleistung zu einem bestimmten Preis und zu bestimmten Bedingungen anbietet, und ein Käufer, der das Produkt bzw. die Dienstleistung zu den vereinbarten Konditionen einschließlich dem geforderten Preis erwirbt.

Daraus ergeben sich verschiedene Pflichten.

-Für den Verkäufer besteht die Pflicht, die Ware oder Dienstleistung wie vereinbart bereitzustellen.

-Umgekehrt besteht allerdings auch für den Käufer die Verpflichtung, die Ware oder Dienstleistung zu den vereinbarten Konditionen anzunehmen.

Annahmeverzug = Gläubigerverzug

Und genau dies ist nun der Punkt, an dem der Begriff des Annahmeverzugs ins Spiel kommt:

Wenn der Käufer die Ware, die vom Verkäufer der Ware zur rechten Zeit am rechten Ort und mangelfrei bereitgestellt wird, nicht annimmt, dann nennt man das „Annahmeverzug“. Ein anderer Begriff dafür ist der „Gläubigerverzug“, denn der Käufer ist der Gläubiger der Ware.

Der Begriff Gläubigerverzug sorgt gelegentlich für Verwirrung. Grundsätzlich ist der Verkäufer Gläubiger des Geldes, der Käufer ist Schuldner des Geldes. Umgekehrt gilt diese Gläubiger-Schuldner-Beziehung aber genauso: Der Käufer ist Gläubiger der Ware. Deswegen nennt man den Annahmeverzug auch „Gläubigerverzug“.

Wenn der Käufer also die Ware, die ihm zur rechten Zeit am rechten Ort und mangelfrei angeboten wird, nicht annimmt, dann liegt ein Gläubigerverzug vor.

Das komplette, kostenlose Video “ Wann gerät ein Käufer in Annahmeverzug?“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

Firmenkontakt
Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
3867 6138333
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch

Pressekontakt
Inhaber
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
038676138344
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch

Bildquelle: pixavay

BSOZD NEWS: Annahme verweigert

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.