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Risiko bei offenen Immobilienfonds

Corona-Pandemie, Inflation und Ukraine-Krieg gehen auch an den bei Anlegern beliebten offenen Immobilienfonds nicht spurlos vorbei. Sinkende Renditen können die Folge sein.

Offene Immobilienfonds sind bei Anlegern beliebt und gelten vielfach als sichere Kapitalanlage. Allerdings sind die Renditen in den vergangenen Jahren auch aufgrund der Corona-Pandemie rückläufig. Die Ratingagentur Scope Analytics nahm zuletzt 17 offene Immobilienfonds unter die Lupe. Das führte bei sechs Fonds zu Ratingherabstufungen und nur zwei Fonds konnten sich verbessern. Bei den restlichen Fonds gab es keine Veränderungen.

Die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte befürchtet, dass sich dieser Trend künftig noch verstärken könnte. Da offene Immobilienfonds vorwiegend in gewerblich genutzte Immobilien mit Büros, Geschäftsräumen, Shopping-Center, Ladenlokalen etc. investieren, sind die Risiken durch die aktuellen Entwicklungen gestiegen. So hat die Corona-Pandemie bei Gewerbeimmobilien schon für einen Dämpfer gesorgt. Nun könnten Inflation, die schwierige wirtschaftliche Lage aufgrund des Ukraine-Kriegs oder Sanierungsbedarf die Renditeerwartungen weiter drücken. Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in vielen Branchen noch nicht abzusehen, so dass Mietausfälle oder Leerstände bei Gewerbeimmobilien drohen.

Viele offene Immobilienfonds waren durch die Finanzkrise 2008 in große Schwierigkeiten geraten und mussten schließen. Ein wesentlicher Grund dafür war, dass zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten und die Fondsgesellschaften das nicht leisten konnten.

Um so etwas zu verhindern, wurde die Konstruktion offener Immobilienfonds 2013 auf neue Füße gestellt. So können Anleger Anteile, die sie nach dem 21. Juli 2013 erworben haben, nicht mehr jederzeit zurückgeben. Die Anteile müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden und es gilt eine einjährige Kündigungsfrist. So soll verhindert werden, dass die Anteile von vielen Anlegern in einem kurzen Zeitraum zurückgezogen werden. Kann die Fondsgesellschaft die Rückgabewünsche nicht erfüllen, kann die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden. Im schlimmsten Fall drohen Schließung und Abwicklung des Fonds.

Der Bundesgerichtshof hat schon mit Urteil vom 29. April 2014 entschieden, dass Anleger Ansprüche auf Schadenersatz haben, wenn sie in den Beratungsgesprächen nicht über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme und Schließung der Fonds aufgeklärt wurden ( Az. XI ZR 477/12 u.a.).

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