„Rettet die Friedrichstraße!“ – Aktionsbündnis begrüßt den Verzicht auf den Senatseinspruch - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Oktober zur Rechtswidrigkeit des jetzigen Zustandes der für Autos gesperrten Friedrichstraße wurde von der Senatsverwaltung nicht angefochten.

Die Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität Berlin hat heute beim Oberverwaltungsgericht keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Oktober 2022 zur Rechtswidrigkeit des jetzigen Zustandes der für den Autoverkehr gesperrten Friedrichstraße im Rahmen des Verkehrsversuches „Flaniermeile Friedrichstraße“ eingereicht.

Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes rechtswirksam. In spätestens 14 Tagen müssen alle die Sperrung anordnenden Verkehrs-schilder auf dem bisher gesperrten Abschnitt der Friedrichstraße zwischen Leipziger und Französischer Straße zurückgebaut und für den Autoverkehr wieder freigegeben werden.

Das Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße!“ begrüßt den Verzicht auf den Einspruch der Senatsverwaltung. Besorgt ist das Aktionsbündnis allerdings weiterhin, dass die Senatsverwaltung nicht nur die autofreie Friedrichstraße trotz zahlreicher Einwände – und inzwischen 20 Geschäftsaufgaben – als Erfolg feiert und die Entwidmung für Autos per Teileinziehungsverfahren und ohne schlüssiges Gesamtkonzept für die Region der gesamten Friedrichstadt weiter umsetzen will.

Das Argument der Verkehrssenatorin, dass es im ganzen Gebiet um den Gendarmenmarkt insgesamt weniger Verkehr gegeben hätte und deutlich mehr Passanten im autofreien Teilstück unterwegs gewesen seien, kann so nicht greifen. Diese Behauptungen werden ohne jegliche Grundlage aufgestellt und legitimieren eine Fortführung in keiner Weise. Es wurden z.B. vor dem Verkehrsversuch keinerlei Null-Messungen durchgeführt, um überhaupt einen objektiven Vergleich zu haben.

Auch den aktuellen zusätzlichen Umbau der Charlottenstraße in eine Fahrradstraße, der ebenso ohne Konzept und ohne Einbeziehung der Anrainer in aller Ruhe vorangetrieben wird, sieht das Bündnis kritisch. Weil die aktuellen und längere Zeit andauernden Bauarbeiten am Gendarmenmarkt für weitere Verkehrseinschränkungen sorgen.

Hier werde Symbolpolitik anstelle sachlich fundierter und ausgewogener Verkehrskonzepte für die gesamte historische Mitte betrieben. Der Schaden ist nicht nur für die ansässigen Gewerbetreibenden, den Tourismus in der Region und das Ansehen Berlins als Hauptstadt groß – die ganze Republik schaut inzwischen mit Unverständnis auf den Friedrichstraßen-Verkehrsversuch und seine unglaublichen Auswirkungen.

Im Zusammenschluss mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. und dem DEHOGA Berlin fordert das Aktionsbündnis die Verkehrssenatorin auf, die Sorgen und Bedenken der Anrainer ernst zu nehmen, sie nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen und bei der Gestaltung eines schlüssigen Verkehrskonzeptes besser einzubeziehen.

www.rettet-die-friedrichstrasse.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Wirtschaftskreis Mitte e.V.
Frau Annett Greiner-Bäuerle
Poststraße 7
10178 Berlin
Deutschland

fon ..: 0172 3037996
web ..: http://Www.wkmitte.berlin
email : Office@wkmitte.berlin

Pressekontakt:

Wirtschaftskreis Mitte e.V.
Frau Gritt Ockert
Poststraße 7
10178 Berlin

fon ..: +491723037996
web ..: http://Www.wkmitte.berlin
email : Ockert@imails.de

BSOZD NEWS: „Rettet die Friedrichstraße!“ – Aktionsbündnis begrüßt den Verzicht auf den Senatseinspruch

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.