Die Rechte und Pflichten beim Umgangsrecht
Beim Umgangsrecht handelt es sich um ein komplexes rechtliches Thema. Das Umgangsrecht und das Sorgerecht gelten dabei unabhängig voneinander. Denn jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht, mit dem Kind in Kontakt zu sein und Zeit mit ihm zu verbringen.
Das bedeutet, dass auch Eltern ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht haben. Dieses Recht kann man nur verlieren wenn das Kind durch die umgangsberechtigte Person gefährdet wird.
Worum handelt es sich beim Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht umfasst die Rechte und Pflichten für den Kontakt zwischen einem Kind und jenem Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig wohnt.
Ein Recht auf Umgang besteht also auch für einen Elternteil der kein Sorgerecht hat. Sollten beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen sie Vereinbarungen zum Umgang treffen.
Wer hat ein Umgangsrecht?
Neben den Eltern haben können auch andere Personen ein Umgangsrecht mit dem Kind haben. Dazu zählen z.B. Großeltern, Geschwister oder andere Personen die eine enge Bindung zum Kind haben (z.B. Stiefvater oder Stiefmutter).
Ein Umgang mit diesen Personen ist dem Kind zu gewähren, sofern das dem Kindeswohl entspricht. Sollte der sorgeberechtigte Elternteil diesen Personen den Umgang verweigern, so können sie das Jugendamt oder auch einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren.
Welche Rechte und Pflichten haben Umgangsberechtigte?
Die Pflichten für Umgangsberechtigte
Die Abstimmung in der Ausgestaltung des Umgangsrechts
Die Eltern müssen untereinander klären wie sie das Umgangsrecht wahrnehmen möchten. Es müssen alle Fragen geklärt werden wie z.B. Wann holt der Vater das Kind ab? Wann bringt er es zurück? Wie oft darf das Kind beim Vater übernachten?
Der Anspruch auf Auskunft
Die Umgangsberechtigte Person darf an der persönlichen Entwicklung des Kindes teilnehmen und erfahren wie es dem Kind im Alltag geht und was das Kind erlebt. Sie darf an der persönlichen Entwicklung des Kindes teilnehmen.
Der Anspruch auf Kontakt über verschiedene Kommunikationsmedien sowie auf persönlichen Kontakt
Neben dem persönlichen Kontakt können Umgangsberechtigte über Telefon, Post, E-Mail oder andere elektronische Medien mit dem Kind interagieren.
Die Handschenkung an das Kind
Schenkungen im normalen Rahmen sind in Ordnung, z.B. das Schenken von 100€ zum Geburtstag der Tochter.
Das Kind richtig auf den Umgang vorbereiten
Ein Kind muss sich auf jedes Elternteil immer wieder etwas anders einstellen. Deshalb ist es wichtig, dass Kind stets achtsam auf den Kontakt mit dem Vater bzw. der Mutter vorzubereiten.
Die Eltern müssen zusammen kooperieren
Die Besuche des Kindes müssen gut organisiert und realisiert werden, was eine hohe Kooperationsbereitschaft der Eltern erfordert. Unter Unstimmigkeiten und Streits leiden die Kinder.
Das Verreisen ist möglich, aber der betreuende Elternteil muss zustimmen
Beispiel: Der Vater ist nicht sorgeberechtigt und will mit dem minderjährigen Sohn nach Amerika fliegen. Er braucht hierfür die Zustimmung der sorgeberechtigten Person, also der Mutter.
Die Beziehung zwischen Kind und Elternteile darf nicht beeinträchtigt werden
Ein Elternteil darf das Kind nicht zum eigenen Vorteil beeinflussen, indem es z.B. den anderen Elternteil vor dem Kind schlechtredet.
Welche Umgangsregelungen gibt es?
Die typischen Umgangsmodelle in Deutschland sind das Wechselmodell, das Nestmodell und das Residenzmodell.
Grundsätzlich müssen Eltern selbst regeln, wie, wann und wie oft Zeit mit dem Kind verbracht wird. Können sie sich jedoch nicht einigen, können sie zum Jugendamt gehen oder das Familiengericht einschalten. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist zu empfehlen.
Das Residenzmodell:
Bei diesem Modell ist das Kind die meiste Zeit beim sorgeberechtigten , also betreuenden, Elternteil. Das Kind befindet sich hierbei auch regelmäßig beim umgangsberechtigten Elternteil. Dieses Modell wird am häufigsten genutzt.
Das Wechselmodell:
Bei diesem Modell wechselt das Kind zwischen sorge- und umgangsberechtigtem Elternteil. D.h. die Elternteile verbringen jeweils gleich viel Zeit mit dem Kind
Das Nestmodell:
Dieses Modell ist dem Wechselmodell sehr ähnlich. Es unterscheidet sich aber dadurch, dass die Kinder in einem Eigenheim wohnen bleiben, während die Eltern abwechselnd mit dem Kind leben und daneben jeweils ihre eigenen Wohnungen haben. Hierbei müssen nicht die Kinder, sondern die Eltern ihre Koffer und kommen abwechselnd in das Eigenheim der Kinder. Dies hat den Vorteil, dass die Kinder sich nicht ständig umstellen müssen.
Lassen Sie sich bei wichtigen Fragen rund um das Umgangsrecht durch einen Fachanwalt für Familienrecht unterstützen.
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Wolfgang Pasch Fachanwalt für Familienrecht
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