Rechte und Pflichten beim Umgangsrecht
Das Umgangsrecht stellt ein sehr vielschichtiges rechtliches Thema dar. Das Umgangsrecht und das Sorgerecht gelten dabei auch unabhängig voneinander. Denn jeder Elternteil hat nicht nur das Recht mit dem Kind in Kontakt zu sein und Zeit mit ihm zu verbringen, es ist auch seine Pflicht dies zu tun. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass auch Elternteile ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht haben. Dieses Recht wird nur verloren sofern das Kind durch die umgangsberechtigte Person gefährdet wird.
Worum geht es beim Umgangsrecht?
Mit dem Umgangsrecht werden die Rechte und Pflichten für den Kontakt zwischen einem Kind und dem Elternteil definier, bei dem das Kind nicht seinen ständigen Wohnsitz hat. Damit besteht also auch für einen Elternteil der kein Sorgerecht hat ein Rechtsanspruch auf Umgang. Sofern beide Elternteile das Sorgerecht besitzen, müssen sie sich untereinander zum Umgang einigen.
Wer steht das Umgangsrecht zu?
Nicht nur Eltern haben ein Umgangsrecht, auch andere Personen können ein Anrecht auf ein Umgangsrecht mit dem Kind haben. Hierzu zählen z.B. Geschwister, Großeltern oder andere Personen die eine enge Bindung zum Kind haben (z.B. der Stiefvater oder die Stiefmutter).
Diesen Personen ist ein Umgang mit dem Kind zu gewähren, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Verweigert der sorgeberechtigte Elternteil diesen Personen den Umgang, so können diese das Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren.
Was sind die Rechte und Pflichten von Umgangsberechtigten?
Die Pflichten für Umgangsberechtigte
Anspruch auf Auskunft
Die Umgangsberechtigte Person darf an der Entwicklung des Kindes teilnehmen und erfahren wie es dem Kind im Alltag ergeht und was das Kind erlebt. Sie darf an der persönlichen Entwicklung des Kindes teilhaben.
Abstimmung in der Ausgestaltung des Umgangsrechts
Die Eltern müssen untereinander vereinbaren wie sie das Umgangsrecht umsetzen möchten. Es müssen alle wichtigen Fragen geklärt werden wie z.B. Wann der Vater das Kind abholt und wann er es wieder zurück bringt. Oder wie oft das Kind beim Vater übernachten darf.
Anspruch auf Kontakt persönlichen Kontakt als auch über verschiedene Kommunikationsmedien
Neben einem persönlichen Kontakt sollten Umgangsberechtigte auch über Telefon, Post, E-Mail oder andere elektronische Medien mit dem Kind Kontakt halten dürfen.
Die Handschenkung an das Kind
Schenkungen die sich im normalen Rahmen bewegen sind erlaubt, z.B. das Schenken von 200€ zum Geburtstag des Sohnes.
Das Kind richtig auf den Umgang vorbereiten
Ein Kind muss sich im Alltag auf jedes Elternteil immer wieder etwas anders einstellen. Daher ist es wichtig, dass Kind stets behutsam auf den Kontakt mit dem Vater bzw. der Mutter vorzubereiten.
Die Eltern müssen zusammen kooperieren
Die jeweiligen Besuche des Kindes müssen gut geplant und umgesetzt werden, was eine hohe Kooperationsbereitschaft der Eltern bedingt. Unter Streit und eventuellen Unstimmigkeiten leiden Kinder.
Das Verreisen ist möglich, aber der betreuende Elternteil muss zustimmen
Möchte ein nichtsorgeberechtigter Vater mit dem minderjährigen Sohn nach Australien fliegen so braucht er hierfür die Zustimmung der sorgeberechtigten Person, also der Mutter.
Die Beziehung zwischen Kind und Elternteil darf nicht beeinträchtigt werden
Die Elternteile dürfen das Kind nicht zum eigenen Vorteil beeinflussen, indem z.B. ein Elternteil den anderen Elternteil vor dem Kind schlechtredet.
Welche typischen Umgangsregelungen gibt es?
Die am meisten verwendeten Umgangsmodelle in Deutschland sind das Wechselmodell, das Nestmodell und das Residenzmodell.
Dabei müssen Eltern selbst regeln, wie, wann und wie oft Zeit mit dem Kind verbracht wird. Können sich die Elternteile nicht einigen, so können sie zum Jugendamt gehen bzw. das Familiengericht kontaktieren. Desweiteren empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.
Das Residenzmodell:
Beim Residenzmodell ist das Kind den überwiegenden Teil seiner Zeit beim sorgeberechtigten, also betreuenden, Elternteil. Den anderen Teil der Zeit befindet sich das Kind beim umgangsberechtigten anderen Elternteil. Dieses Modell wird in Deutschland derzeit am häufigsten genutzt.
Das Wechselmodell:
Beim Wechselmodell wechselt das Kind zwischen sorge- und umgangsberechtigtem Elternteil hin und her. Das bedeutet, dass die Elternteile jeweils gleich viel Zeit mit dem Kind verbringen.
Das Nestmodell:
Dieses Modell ähnelt dem Wechselmodell sehr. Es unterscheidet sich aber dadurch, dass die Kinder in einer Wohnung verbleiben, während die Eltern abwechselnd mit dem Kind leben und daneben jeweils ihre eigenen Wohnungen unterhalten. Hierbei müssen die Eltern und nicht die Kinder ihre Koffer packen und kommen abwechselnd in die Wohnumgebung der Kinder. Dieses Modell hat den Vorteil, dass die Kinder sich nicht ständig neu einstellen müssen.
Zögern Sie nicht bei wichtigen Fragen rund um das Umgangsrecht sich durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.
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