Haus & Grund Hessen: Landeskonzept für vorbeugenden Hochwasserschutz jetzt angehen - Bsozd.com

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Verband begrüßt die Abkehr von Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Frankfurt/ Wiesbaden, 6. Januar 2023 – „Wir begrüßen, dass es offenbar keine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude geben wird und auch nicht in Hessen. Zugleich appellieren deshalb wir an das Land, jetzt das umfassende Konzept für einen vorbeugenden Hochwasserschutz anzugehen, das im Herbst 2021 vom Justizministerium vorgeschlagen wurde“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

Die Ministerpräsidenten hatten in ihrer Dezembersitzung das Thema einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude erneut vertagt. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte nämlich mitgeteilt, dass sie vorerst nicht vom Bund umgesetzt werde, wie eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ergeben habe. Buschmann verwies auf die Möglichkeit der Länder, selbst eine solche Pflichtversicherung einzuführen, soweit der Bund keine Regelung getroffen habe.

„Damit dürfte sich eine Versicherungspflicht auch für Hessen erledigt haben“, folgert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, der an die Position des Hessischen Justizministeriums vom November 2021 erinnert: „Damals hatte es geheißen: Erst wenn vorbeugende Instrumente nicht greifen, solle als letztes Mittel über die nachträgliche Schadenskompensation im Wege der Pflichtversicherung nachgedacht werden. Deshalb appellieren wir an das Land, jetzt verstärkt – wie damals vom Ministerium favorisiert – auf Nachhaltigkeit und Prävention zu setzen und das beschriebene, umfassende Konzept für einen vorbeugenden Hochwasserschutz anzugehen. Den genannten Ausbau der öffentlichen Infrastruktur in gefährdeten Gebieten, die Steigerung der Investitionen in den baulichen Hochwasserschutz sowie die Stärkung des Katastrophenschutzes halten wir für einen guten Ansatz.“

Für Eigentümer selbst bleibe nach dem Abschied von einer Versicherungspflicht umso mehr die Notwendigkeit einer eigenverantwortlichen Entscheidung auf Grundlage einer individuellen Risikoanalyse. Ehrhardt, auch mit Blick auf den Klimawandel: „Wir appellieren an alle Eigentümer in Risikogebieten, für sich den Abschluss einer solchen Versicherung zu prüfen.“

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