Tipps für den Alltag
– Autobeladen mit Sinn und Verstand
– Geeignete Reifen für Eis und Schnee
– Schneeketten nicht vergessen
Coburg, 13. Februar 2023
Auch wenn die Winter immer milder werden: Wer jetzt oder in den kommenden Wochen die Winterferien für einen Skiurlaub nutzt, sollte sein Auto winterfest machen. Bewusstes Packen kombiniert mit guter Bereifung und Schneeketten steigern, so die HUK-COBURG, die eigene Sicherheit und beugen Ärger vor.
Skier, Snowboards und Stöcke werden meist in einer Dachbox verstaut. Wie schwer die maximal beladen werden darf, lässt sich in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs nachlesen. Unabhängig davon ist Dachkoffer nicht gleich Dachkoffer. Der eine fasst mehr, der andere weniger. Auch hier gibt es eine zulässige Maximalbeladung. Beladungsgrenzen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dachlasten können das Fahrverhalten eines Pkw schnell beeinflussen.
Ebenso wichtig für das Fahrverhalten eines Autos ist die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Außerdem gehören schwere Gepäckstücke immer in den Kofferraum. Am besten werden sie vor oder direkt auf der Hinterachse verstaut. Und natürlich dürfen in Kombis oder SUVs keine Gegenstände über die Rückenlehne hinausragen. Dieses Problem lässt sich aber mit einem Trenngitter oder -netz schnell in den Griff bekommen.
Die von der StVO (§ 22) geforderte Ladungssicherheit betrifft jedoch nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten – zum Beispiel Handtaschen oder Handys – können sich bei Vollbremsungen in Wurfgeschosse verwandeln, die Insassen verletzen. Darum sollten selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach deponiert werden.
An Winterreifen und Schneeketten denken
Wichtig für die Sicherheit sind auch die Reifen. Profil und Lauffläche eines Winterreifens sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Beim Kauf in Deutschland genügt es auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.
Auch wenn es hierzulande keine Winterreifenpflicht gibt, fordert die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) von Verkehrsteilnehmer:innen, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer:innen müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Im restlichen Europa gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht. Viele Länder fordern ebenfalls nur, dass die Bereifung den Witterungsverhältnissen entspricht. Doch selbst, wo der Gesetzgeber – wie in der Schweiz – gar keine Winterreifen fordert, kann das Fehlen Konsequenzen haben. Wer deswegen den Verkehr behindert, dem droht eine Geldbuße. Kommt es zum Unfall, muss sogar mit einer erheblichen Mithaftung gerechnet werden.
Ab und an genügen selbst Winterreifen nicht, um auf verschneiten und vereisten Straßen vorwärts zu kommen. Gut, wer dann Schneeketten dabei hat. In den Alpenländern Österreich, Schweiz, Italien und Frankreich wird das Aufziehen von Schneeketten jeweils durch eigene Verkehrsschilder angeordnet. Wen die Polizei ohne erwischt, muss zahlen. Die Höhe der Bußgelder variiert. Besonders teuer kann es in Österreich werden. Hier können Zuwiderhandlungen mit Strafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Zur Presseinformation auf huk.de:
https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/winterurlaub.html
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