Weg mit dem Schrottauto: Schenkung schriftlich regeln - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

R+V-Infocenter: Hohe Strafen bei illegaler Entsorgung

Wiesbaden, 17. März 2023. Was tun mit einem schrottreifen Auto? Oft werden die Fahrzeuge zum Ausschlachten verschenkt. Doch wenn sie danach am Straßenrand landen, haften unter Umständen die ehemaligen Besitzerinnen und Besitzer wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb zu einer schriftlichen Vereinbarung – oder zu professioneller Verwertung.

Jedes Jahr werden rund drei Millionen Autos in Deutschland endgültig abgemeldet. Rund 500.000 von ihnen sind Altfahrzeuge – also Abfall. Das Problem: Diese Wagen enthalten auch Motoröl, Bremsflüssigkeit und andere umweltgefährdende Schadstoffe. „Wer sein Auto verschenkt, muss deshalb sicherstellen, dass es später nicht einfach am Straßenrand abgestellt wird“, erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Sonst droht eine Anzeige wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung – selbst wenn der Wagen vor dem Verschenken ordnungsgemäß abgemeldet wurde.“

Grund dafür: Es haftet immer der letzte Halter oder die letzte Halterin. Und die Strafen für illegale Abfallentsorgung sind hoch. Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ist möglich – und im Extremfall sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Wer sein schrottreifes Auto verschenken möchte, sollte die Entsorgung deshalb schriftlich regeln: „Nur so besteht kein Haftungsrisiko“, sagt R+V-Experte Kretschmer. Er rät zudem, einen Passus mit in die Vereinbarung aufzunehmen, der die Gewährleistung für den Zustand des Fahrzeugs und dessen Rücknahme ausschließt.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann sich vom Beschenkten auch unterschreiben lassen, dass ein Wechsel stattgefunden hat. Am besten kopiert man auch den Ausweis des oder der Beschenkten.
– Wichtig ist, den Schrottwagen vor dem Verschenken bei der Zulassungsstelle abzumelden. Dazu sollten Halterin oder Halter die schriftliche Vereinbarung mit den Beschenkten, die abgeschraubten Kennzeichen sowie Fahrzeugschein und -brief mitnehmen.
– Eine Alternative zum Verschenken ist der Abschluss eines Kaufvertrags zu einem symbolischen Preis, beispielsweise einem Euro. Dafür können Vordrucke aus dem Internet verwendet werden. Wichtig ist, dass Gewährleistung und Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen werden.
– Auf der sicheren Seite ist, wer das Auto einem zertifizierten Verwertungsbetrieb überlässt oder es bei einem Vertragshändler abgibt. Die Hersteller sind verpflichtet, vollständige Fahrzeuge kostenlos zurückzunehmen.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
861ef0f5e5649e518e9ade2f06cba37fe6be9806
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
861ef0f5e5649e518e9ade2f06cba37fe6be9806
http://www.infocenter.ruv.de

Bildquelle: Pixabay

BSOZD NEWS: Weg mit dem Schrottauto: Schenkung schriftlich regeln

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.