HELP Akademie als erster Ausbilder zum Sachkundelehrgang nach BtRegV § 8 durch die Regierung von Mittelfranken zugelassen! - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Nutzen Sie 15 % Frühbucherrabatt (nur 4.909,00 € /für 11 Module) jetzt
einmalig verlängert bis 31.03.2023

Reservieren Sie zeitnah einen Platz im ersten zugelassenen Sachkundelehrgang nach dem neuen Betreuungsrecht. Die Zulassung gilt bundesweit und wurde am 17.02.2023 von der Regierung von Mittelfranken erteilt.
Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze wird dieser erste Lehrgang sehr schnell ausgebucht sein, da viele Übergangsbetreuer ab 2020 einzelne Module daraus in Absprache mit ihren Betreuungsstellen besuchen müssen.

Die Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuer*innen:
Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt, die aus unterschiedlichen Themenfeldern stammen können. Nur in den festgelegten Aufgabenbereichen dürfen Sie als Betreuer Ihre Klienten auch vertreten, in anderen Bereichen sollen Sie Ihre Klienten bei Bedarf beraten und unterstützen. Von der Vertretungsmacht soll nur Gebrauch gemacht werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Maßgeblich sind immer der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klienten.

Starten Sie jetzt in Ihren neuen Beruf und lernen Sie mit unseren erstklassigen Dozenten. Sie erhalten den Sachkundenachweis in 11 Modulen und Ihre Zukunft als Berufsbetreuer kann beginnen.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung T: 089-21545920 und nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen. HELP Akademie Ltd.

Die Help-Akademie München ist eine AZAV-zertifizierte, staatlich geprüfte & anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung im sozialen Bereich

Kontakt
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Ursula Mayr
Fürstenrieder Str 279 a
81377 München
089-21 54 59 20
089-21 54 59-21
47ea38092ad47cde0ebcb58ec458b745999da0ad
https://www.help-akademie.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: HELP Akademie als erster Ausbilder zum Sachkundelehrgang nach BtRegV § 8 durch die Regierung von Mittelfranken zugelassen!

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.