Inhouse-Schulungen in Hessen bzw. Seminare zum Personalvertretungsrecht in Hessen (HPVG) – Grundschulungen. - Bsozd.com

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In Hessen führt die Praktiker-Seminare GbR Inhouse- Seminare für den Personalrat durch. Behandelt wird das HPVG (Grundlagen) und die praktische Personalratsarbeit für den neu gewählten Personalrat.

BildDie Praktiker-Seminare GbR führt Inhouse- Seminare zum HPVG (Hessisches Personalvertretungsgesetz) für die Personalräte in Hessen durch.

Der Dozent kommt in die Dienststelle des Auftraggebers.

Behandelt wird das HPVG (Grundlagen und Vertiefung bzw. PR1 und PR2) und das allgemeine Arbeitsrecht (AR1 und AR2). Kombinationen, z.B. „PR1 und PR2“ oder „PR1 und AR2“, sind möglich. Einzeln dauern die Seminare i.d.R. 3 Tage, kombiniert 5 Tage.

Vermittelt werden Rechtskenntnisse und alles, was für eine erfolgreiche und praxisnahe Personalratsarbeit erforderlich ist.

Das HPVG weist ggü. anderen Landes-PersVG’s einige Besonderheiten auf, auf die ausführlich eingegangen wird.

Weitere Informationen sind erhältlich auf:

http://www.praktiker-seminare.com und

http://www.personalrat-seminare.com

Im Grundlagenseminar zur Personalratsarbeit sind folgende Inhalte vorgesehen:

– Allgemeine Vorschriften des HPVG, Geschäftsführung u.a.

– Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

– Ausmass des Freistellungsanspruchs und der Arbeitsbefreiung

– Besondere Schutzrechte der Personalratsmitglieder

– Rechtsstellung der Ersatzmitglieder u. deren ordnungsgemässe Ladung

– Der Vorstand des PR und seine besonderen Aufgaben

– Der/die Vorsitzende des PR und seine besonderen Aufgaben

– Wichtige Grundbegriffe („Beschäftigte“, „Dienststelle“ u.a. …)

– Das Gruppenprinzip

– Informationsrechte des Personalrats

– Das regelmäßige Gespräch (zwischen PR und Dienststellenleitung)

– Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen PR und Arbeitgeber

– Allgemeine Aufgaben des Personalrats ….

– … bei Anregungen und Beschwerden

– … hinsichtlich der Beachtung von „Recht und Billigkeit“

– Beteiligungsrechte des Personalrats (mit zahlreichen Fallbeispielen)

– Mitwirkung und Anhörung

– Mitbestimmung (besonders ausführlich !)

– Zahlreiche Einzelfälle der Mitbestimmung

– Personelle Angelegenheiten

– Soziale Angelegenheiten

– Organisatorische Angelegenheiten

– Sonstige Angelegenheiten

– Beteiligung bei Kündigungen (und diesbezügliche Sonderregelungen)

– Anforderungen an die Begründungspflicht bei einem NEIN des Personalrats

– Arbeitsschutz und Unfallverhütung

– Initiativrecht (eingeschränktes und uneingeschränktes)

– Weitere Rechte und Pflichten des Personalrats

– Die Personalratssitzung (Vorbereitung und Durchführung)

– Einladung und Tagesordnung

– Bearbeitung der Vorlagen und Beratung im Gremium

– Beschlussfassung im PR

– Verfahren bei Mitwirkung und Mitbestimmung

– Verfahren bei Nichteinigung

– Das Stufenverfahren

– Die Einigungsstelle

– Dienstvereinbarungen (incl. Nachwirkungsthematik)

– Einschränkung der Beteiligungsrechte ggü. gewählten Körperschaften (Gemeinderat etc.)

– Zusammenarbeit des PR mit JAV und Schwerbehindertenvertretung

– Die Personalversammlung (Vorbereitung und Ablauf)

– Vermeidung von Pflichtverstössen von Personalratsmitgliedern

– Folgen von Pflichtverstössen des PR oder einzelner seiner Mitglieder

http://www.praktiker-seminare.com/

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Frau Rita Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46064746
web ..: https://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/
email : admin@praktiker-seminare.de

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit praxisnahe Inhouse- Seminare mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: Personalvertretungsrecht -Bund und Länder-, allgemeines Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Sozialrecht u.a. …

Pressekontakt:

Praktiker-Seminare GbR
Frau Ingeborg Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

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