LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, ein unterschätztes Pflichtprogramm? - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Für die Unterstützung der Unternehmen zum Thema LkSG hat die BISS GmbH mit den Resellern advist AG und Ososoft GmbH eine SaaS Lösung entwickelt.

BildDie BISS GmbH entwickelte mit der advist AG und ihrem Verbundpartner ososoft GmbH die Softwarelösung Caigo. Mit dem Knowhow von advist und ososoft wurde die Expertise der Branchen Fashion, Retail und Automotive beigesteuert. Die BISS brachte ihre Kompetenz aus den Branchen Banking und Insurance ein.

Darüber hinaus stellte BISS die Entwicklungsexpertise und integrierte Caigo in ihre Produktwelt.

Der gemeinsame Blick über die Branchen zeigte, dass die Anforderungen an eine Umsetzung der LkSG-Vorgaben vielschichtig sind und es um viel mehr als die Verwaltung von Lieferantenfragebögen geht.
Das Erkennen von Risiken sowie die Einleitung von Maßnahmen zur Risikovermeidung und -reduzierung sind ein wesentlicher Bestandteil.

Bei Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Bußgelder verhängt werden. Die genauen Strafen und Durchsetzungsmechanismen werden in einem separaten Bußgeldgesetz festgelegt.

Es ist wichtig anzumerken, dass das Gesetz stufenweise in Kraft tritt. Ab 2023 gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, und ab 2025 wird es voraussichtlich auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ausgeweitet

Die entwickelte Lösung Softwarelösung ist als SaaS Produkt genau richtig die Unternehmen zu unterstützen. Gerne stehen wir oder unsere Reseller advist AG und ososoft GmbH bei Fragen beratend zur Verfügung.LkSG - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, ein unterschätztes Pflichtprogramm?

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

BISS GmbH
Herr Markus Schnüpke
Marie-Curie-Str. 4
26129 Oldenburg
Deutschland

fon ..: +49/(0)441/361076-0
web ..: http://www.biss-net.com
email : info@biss-net.com

Software als Unterstützung der Anforderungen aus dem LkSG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, für die Unterstützung der Unternehmen. Die Anforderungen werden allgemein unterschätzt. Die Saas Lösung bietet hier Abhilfe.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden

Pressekontakt:

BISS GmbH
Herr Markus Schnüpke
Marie-Curie-Str. 4
26129 Oldenburg

fon ..: +49/(0)441/361076-0
web ..: http://www.biss-net.com
email : schnuepke@biss-net.com

BSOZD NEWS: LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, ein unterschätztes Pflichtprogramm?

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.