Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Verbotene Eigenmacht durch Vermieter +++
Gerät der Mieter eines im Rahmen des sogenannten „cash & drive“-Modells vermieteten Pkw in Zahlungsrückstand, stellt die Selbstabholung des Autos durch den Vermieter verbotene Eigenmacht dar. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) jetzt entschieden. Veräußere der Vermieter das Fahrzeug anschließend, sei er zum Wertersatz verpflichtet. Er schulde zudem Nutzungsentschädigung für einen angemessenen Zeitraum, teilte das OLG mit (Az.: 2 U 165/21).
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+++ Keine Namensänderung nach Schlosserwerb +++
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte nach Auskunft der ARAG Experten einen Antrag auf Namensänderung eines Architekten ab, der so heißen wollte wie die früheren Eigentümer eines Schlosses, das er gekauft hatte und nun bewirtschaftete. Das Gericht argumentierte, der Name des Schlosses sei von dem Ortsteil abgeleitet, in dem es lag. Der Name der Alteigentümer sei kaum jemandem bekannt, weshalb ein Vergleich mit Höfen, nach denen sich der Bewirtschafter benennen könne, nicht greife (Az.: 6 B 30.22).
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+++ Doppelter Spaß für Scheidungshunde +++
Auch für Hunde kann laut ARAG Experten bei einer Scheidung ein Umgangsrecht greifen. Demnach muss nach einer Trennung der Besitzer nicht mehr zwingend eine Wahl getroffen werden, wem das Tier zugewiesen wird. Vielmehr steht jedem der Partner eine Teilhabe zu. Und auch wenn ein Tier als Sache gilt und von einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ die Rede ist, so geht es am Ende doch um die Verbindung zu einem Lebewesen, in diesem Fall ein Hund (Az.: 2 S 149/22).
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