Kommunale Gesundheitshäuser als dezentrale Anlaufstellen für die niederschwellige Grundversorgung - Bsozd.com

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Die Gesundheitsversorgung wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten verändern. Hierzu gehört sicherlich auch die Schließung einzelner Kliniken, um die Effizienz des Systems zu steigern und den Anforderungen, die sich aus Fachkräftemangel und Demografischem Wandel ergeben, gerecht zu werden. Gleichzeitig muss die wohnortnahe Grundversorgung im Akutfall gesichert bleiben. Daher ist gerade in der Notfallmedizin eine blinde Zentralisierung dem grundgesetzlichen Auftrag der Daseinsvorsorge vereinbar. Immerhin müssen die Bürger darauf Anspruch haben, spätestens in 20 Minuten Fahrzeit eine geeignete Anlaufstelle für diese Fälle erreichen zu können. Gerade Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung müssen sich auf eine solche Basisversorgung verlassen können. Dies unterstreicht nun auch der Leiter der ehrenamtlichen „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle (Konstanz), in einer Aussendung. „Unbestritten müssen wir für alle elektive Behandlungen Kompetenzen an zentralen Kliniken bündeln. Allerdings gilt dies nicht für die Akutversorgung. Sie muss flächendeckend gewährleistet bleiben. Entsprechend wird über neue Konzepte nachzudenken sein, dieser Auftrag auch künftig umgesetzt werden kann. Neben der Nutzung telemedizinischer Unterstützung, mithilfe derer sich geschulte Notfallassistenten und weitergebildete Sanitäter am Unfall- oder Einsatzort mit einem zentral stationierten Notarzt in Verbindung und jeden mit der Erstversorgung abstimmen können, braucht es auch eine Stärkung der Notfallambulanzen und Notfallpraxen in der Peripherie, welche beispielsweise in Kommunalen Gesundheitshäusern untergebracht sind“, erklärt der Sozialberater vom Bodensee.

Gerade im Ländlichen Raum werden solche Einrichtungen fortan eine wichtige Rolle spielen, meint Dennis Riehle – und erklärt hierzu: „Solche dezentralen Ansprechpartner sollten system- und sektorenübergreifend funktionieren und eine breite Vielfalt an Akteuren im Gesundheitswesen einbeziehen. Durch ihre niedrigschwellige Zugänglichkeit könnten sie ein vertrauensvoller und interdisziplinärer Dreh- und Angelpunkt in der Versorgung von morgen sein. In öffentlicher Trägerschaft besteht dann auch nicht die Gefahr einer weiteren Ökonomisierung und Profitorientierung durch außenstehende, meist private Investoren. Abseits der notfallmedizinischen Versorgung kommt den Kommunalen Gesundheitszentren nicht nur eine wichtige Scharnierfunktion zu. Sie schließen insbesondere Lücken dort, wo sich die stationäre Versorgung zurückzieht und eine Ambulantisierung möglich ist. Zeitgleich können die Einrichtungen Lotsen sein, um den Patienten bedarfsgerecht an die zuständigen Stellen zu verweisen und damit eine strukturierte Diagnostik und Behandlung zu ermöglichen, welche vornehmlich hausarztzentriert ist – und hierdurch auch etwaige Doppeluntersuchungen oder das Verweisen von einem Facharzt zum nächsten entsprechend zu reduzieren. Schlussendlich entstehen in Deutschland auch viele Kosten dadurch, dass die möglichen Lenkungsmechanismen, welche Erkrankte durch den Dschungel der Gesundheitsversorgung zu rascher und effizienter Hilfe bringen, oftmals aufgrund fehlender Koordination versagen“, sagt Riehle. Er führt abschließend aus, dass neben Notfallversorgung und Arztpraxen in den Kommunalen Gesundheitshäusern beispielsweise Apotheken, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Beratungsstellen, Sozialpädiatrische Zentren, Psychotherapeuten, Sozial- und Gemeindepsychiatrische Dienste, Gemeindeschwestern, Alltagshelfer, Pflegedienste, Selbsthilfegruppen oder präventiv-gesundheitsfördernde Einrichtungen unterkommen können“.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für Ratsuchende unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

BSOZD NEWS: Kommunale Gesundheitshäuser als dezentrale Anlaufstellen für die niederschwellige Grundversorgung

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