Verbandmitteldefinition: Übergangsfrist verlängert - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde die Übergangsfrist für die Erstattung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ nach der neuen Verbandmitteldefinition um weitere 12 Monate verlängert. Mit Cutimed Sorbact stehen bereits heute sicher erstattungsfähige und wirksame Wundauflagen zur Behandlung infizierter Wunden zur Verfügung.

Die Verlängerung der Übergangsfrist, die am 7. Juli 2023 den Bundesrat passiert hat, bedeutet, dass bis Dezember 2024 zunächst auch alle Silber- und PHMB-Wundverbände weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig bleiben. Anschließend dürfen diese Produkte erst nach einer positiven Bewertung ihres medizinischen Nutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und einer Aufnahme in die Anlage Va Teil 3 der Arzneimittel-Richtlinie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Hierzu gewährt der Gesetzgeber betroffenen Verbandmittel-Herstellern nun auch ein Beratungsrecht zur Methodik der für die Nutzenbewertung erforderlichen Studien.

Patientensicherheit stärken

„Die Abgrenzung von Verbandmitteln zu „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ soll die Patientensicherheit stärken und die Qualität in der Wundversorgung erhöhen“, erklärt Ulf Sanne, Commercial Director bei Essity. Im Sinne der Patientensicherheit muss künftig für Wundversorgungsprodukte, die eine eigenständige therapeutische Wirkung entfalten, der medizinische Nutzen durch klinische Studien nachgewiesen werden. Für die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ sind deshalb Prüfungen vorgesehen, ähnlich wie sie bei Arzneimitteln schon lange üblich sind. „Das gilt auch für Wundauflagen, die möglicherweise bereits seit vielen Jahren im Einsatz sind“, so Ulf Sanne.

Cutimed Sorbact bleibt erstattungsfähig

Mit Cutimed Sorbact steht Wundversorgerinnen und Wundversorgern schon heute eine sicher erstattungsfähige und wirksame Lösung zur Behandlung infizierter Wunden zur Verfügung. Cutimed Sorbact bleibt aufgrund seines rein physikalischen Wirkprinzips durch eine Beschichtung mit Dialkylcarbamoylchlorid (DACC) auch nach dem Ablauf der nun verlängerten Übergangsfrist weiterhin erstattungsfähig. Cutimed Sorbact reduziert die bakterielle Belastung in Wunden mit jedem Verbandwechsel rein physikalisch. Somit ist kein vermehrter Einsatz von Antibiotika erforderlich. „Unser vielfältiges Cutimed Sorbact Sortiment sorgt dafür, dass es auch künftig nicht zu Nachteilen in der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden kommen wird“, sagt Ulf Sanne.

Das Cutimed Sorbact Sortiment besteht aus Kompressen, Saugkompressen, Tamponaden, Tupfern, Superabsorbern sowie Schaumverbänden mit und ohne Haftrand. Weitere Informationen und kostenlose Produktmuster können auf www.cutimed-sorbact.de abgerufen werden.

Cutimed wurde gezielt für das Wundmanagement komplexer, chronischer Wunden entwickelt. Mit den Cutimed Wundverbänden stellen wir medizinischem Fachpersonal innovative Lösungen für die Versorgung von Wunden bereit – speziell entwickelt für alle Phasen der Wundheilung. In enger Abstimmung mit Anwendern entwickeln wir unser Portfolio ständig weiter, um mit unseren Produkten den Therapieerfolg zu steigern, Anwender zu entlasten und den Patientenkomfort zu maximieren. Zum Cutimed Sortiment gehören unter anderem unsere Cutimed Sorbact Wundverbände, die Infektionen auf besonders sichere und effiziente Weise bekämpfen – rein physikalisch. Unsere superabsorbierenden Wundverbände Cutimed Sorbion überzeugen mit sehr hoher Exsudataufnahme und Retentionsleistung bei sehr stark bis mäßig stark exsudierenden Wunden. Cutimed® Siltec sind unsere hochabsorbierenden Silikon-Schaumverbände für die Behandlung von schwach bis stark exsudierenden Wunden.

Firmenkontakt
BSN medical GmbH
Johanna Kreiser
Schützenstraße 1-3
22761 Hamburg
+49 (0)40 593612-100
50f1a3cc4aa08136e50d1605dfa30a56054c3728
https://medical.essity.de/marken/cutimed.html

Pressekontakt
Bonitomedia GmbH
Florian Ziem
Karlstraße 34
64283 Darmstadt
+49 (0)6151 / 15950-0
50f1a3cc4aa08136e50d1605dfa30a56054c3728
http://www.bonitomedia.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: Verbandmitteldefinition: Übergangsfrist verlängert

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.