100 Milliarden Won Schadenersatzklage der Stadt Daegu gegen Shincheonji eingestellt: Gericht empfiehlt Versöhnung - Bsozd.com

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Ende eines dreijährigen Rechtsstreits in Millionenhöhe.
Gericht empfiehlt Versöhnung.
Hong Joon-pyo: „Die Anklage machte keinen Sinn.“

Die Schadenersatzklage der Stadt Daegu gegen die Shincheonji Kirche Jesu (Shincheonji) in Bezug auf die Masseninfektion mit COVID-19 wurde nach drei Jahren durch einen Vergleich zwischen beiden Parteien beigelegt.

Die Empfehlung zur Beilegung des Rechtsstreits wurde am 31. Dezember 2022 von der 11. Zivilkammer des Landgerichts Daegu, Südkorea unter dem Vorsitz von Richter Kim Sung-hee ausgesprochen.

Gemäß § 225 der südkoreanischen Zivilprozessordnung (ZPO) hat die Vergleichsempfehlung des Gerichts die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und aller relevanten Umstände, eine gerechte Lösung zu finden.

Die Parteien können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einwände erheben. Der Versöhnungsvorschlag des Gerichts wurde am 14. Juli an die Shincheonji Kirche Jesu und am 16. Juli an die Stadt Daegu übermittelt. Nach reiflicher Überlegung beschloss die Stadt Daegu, keine Einwände zu erheben, und nahm den Versöhnungsvorschlag an.

Zuvor hatte die Stadt Daegu im Juni 2020 eine Schadenersatzklage in Höhe von rund 100 Milliarden Won (umgerechnet rund 70 Millionen Euro) gegen Shincheonji und ihren Vorsitzenden Lee Man-hee eingereicht. Grund dafür waren die behaupteten enormen sozialen Kosten, die durch die Masseninfektionen unter den Mitgliedern der Shincheonji Kirche Jesu verursacht wurden. In der Klage wurde auch behauptet, Shincheonji habe die Bekämpfung der Epidemie behindert, indem Versammlungsorte und Mitgliederlisten nicht vollständig offengelegt wurden.

Der Vorwurf der Behinderung der Epidemiebekämpfung wurde jedoch im August 2022 in einem separaten Strafverfahren gegen die Shincheonji Kirche Jesu und ihren Vorsitzenden endgültig fallen gelassen, nachdem sie für unschuldig befunden worden waren.

Das Gericht sprach Shincheonji von der Anklage, gegen das Gesetz zur Verhütung von Infektionskrankheiten verstoßen zu haben, in erster und zweiter Instanz sowie in der Berufung vor dem Obersten Gerichtshof frei.

Bezüglich der Übermittlung der Liste der Versammlungsorte und Gemeindemitglieder stellte das Gericht fest, dass „Shincheonji nach der Befragung aktiv an der Übermittlung der Daten mitwirkte und diese so schnell wie möglich als Reaktion auf die Aufforderung der Quarantänebehörden zur Verfügung stellte“. Dies bestätigten auch die Beamten des Zentralen Amts für Quarantänebekämpfungsmaßnahmen.

Der Oberste Gerichtshof betonte, dass „die Aufforderung zur Vorlage einer Kirchenmitgliedschaftsliste keine epidemiologische Untersuchung darstellt und daher nicht strafbar ist“ und dass „die Nichtvorlage oder die Vorlage einer unzureichenden Kirchenmitgliedschaftsliste nicht als Verstoß gegen die Vorschriften der staatlichen Hierarchie angesehen werden kann“.

Obwohl das Strafverfahren abgeschlossen war, dauerte die Schadensersatzklage der Stadt Daegu noch etwa ein Jahr an, ohne dass Fortschritte erzielt wurden. Daher wurde der Vergleichsvorschlag des Gerichts unterbreitet.

Shincheonji äußerte sich am 19. Juli bei einem von den Medien organisierten Treffen zu dem Versöhnungsvorschlag des Gerichts: „Die Mitglieder von Shincheonji waren auch Opfer von COVID-19, aber die Stadt Daegu klagt, als wäre Shincheonji kriminell“, und fügte hinzu: „Es gibt viele Ungerechtigkeiten, aber wir wollen den Prozess beenden. Die Position der Stadt Daegu ist wichtig. Wenn die Stadt Daegu gegen das Urteil Berufung einlegt, werden wir bis zum Ende gehen.“

Auch der Bürgermeister von Daegu, Hong Joon-pyo, sagte auf einer Pressekonferenz im Mai: „Ich bin der Meinung, dass es unangemessen war, die Klage einzureichen“, und fügte hinzu: „Das bedeutet, dass die Mitglieder von Shincheonji für die Ungleichbehandlung entschädigt werden müssen, da sie sowohl koreanische Staatsbürger als auch Bürger von Daegu sind“.

Shincheonji Kirche Jesu, Gemeinde Zentraldeutschland des Andreas Stammes

Kontakt
Andreas Stamm – Gemeinde Zentraldeutschland
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45143 Essen
015753196081
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