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ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Tipps zur Bestellung von Kochboxen

Es gibt sie für Familien, Singles, für den Thermomix, für Veganer, Vegetarier oder Alles-Esser. Sie liefern Frühstück, Mittag- oder Abendessen: Die Rede ist von Kochboxen. Frei Haus werden darin nach individuellen Wünschen zusammengestellte Zutaten geliefert, die das Kochen erleichtern und den Speiseplan abwechslungsreicher gestalten sollen. Eine moderne und bequeme Art also, frische Mahlzeiten zu genießen, ohne das Haus zu verlassen. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer hat den Test gemacht und erklärt, wie diese Boxen funktionieren und was man bei der Bestellung beachten sollte.

Was sind Kochboxen?
Tobias Klingelhöfer: Koch- oder auch Foodboxen klingen zwar etwas nach Fastfood, sind aber das genaue Gegenteil. Hier werden meist frische Zutaten und zum Teil wirklich raffinierte Rezepte in einem handlichen Karton bis an die Haustür geliefert. Vor allem für Koch-Muffel kann so eine Kochbox durchaus dazu beitragen, die Freude am Selberkochen zu entdecken, denn bis auf Basiszutaten wie z.B. Salz oder Öl wird alles für das jeweilige Gericht mitgeliefert, so dass kaum etwas schiefgehen kann.

Was sind die Vorteile von Kochboxen?
Tobias Klingelhöfer: Man spart Zeit, da lästiges Einkaufen entfällt. Die Lieferung kommt ja direkt nach Hause. Zudem hat man die Möglichkeit, neue Rezepte, unbekannte Gewürze oder regionale Delikatessen auszuprobieren, wo man sich als Gewohnheitsesser normalerweise nicht herangetraut hätte. Ein weiterer Vorteil ist mit Sicherheit die minimale Lebensmittelverschwendung, weil die Zutaten grammgenau portioniert sind. Angesichts von rund elf Millionen Tonnen an essbaren Lebensmitteln, die wir jedes Jahr wegwerfen, ist das schon ein gutes Argument für Kochboxen.

Was ist die Kehrseite der Medaille?
Tobias Klingelhöfer: Zu den Nachteilen der Kochboxen gehört sicherlich der Preis, der im Vergleich zum Selbstkauf der Zutaten recht hoch und damit nicht für jeden Geldbeutel geeignet ist. Auch Kinder oder Senioren sind eher im Nachteil, weil die Portionsgrößen meist nicht variabel, sondern auf normale erwachsene Esser ausgelegt sind. Und dann muss da noch der Verpackungsmüll erwähnt werden, der bei Kochboxen ungleich größer ist, als wenn man in den Supermarkt geht. Denn fast jede mitgelieferte Zutat ist exakt portioniert und dadurch noch einmal extra verpackt. Obwohl einige Anbieter bereits versuchen, möglichst nachhaltige Verpackungsmaterialien zu verwenden, entsteht ein enormer Müllberg. Und natürlich ist der Transportweg der Kochbox in der Regel nicht CO2-neutral.

Worauf sollten Kunden grundsätzlich bei der Bestellung von Kochboxen achten?
Tobias Klingelhöfer: Die meisten Kochboxen werden im Abo angeboten, das meist mit der ersten Bestellung automatisch beginnt und auf unbestimmte Zeit läuft. Gleichzeitig sind frische Waren aufgrund ihrer schnellen Verderblichkeit gesetzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Entsprechend muss man, wenn man den Lieferservice einstellen möchte, schriftlich kündigen. Je nach Anbieter geht das online über das Kundenkonto, per E-Mail oder per Post. Hier rate ich, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen, wo die Fristen und sonstigen Kündigungsbedingungen genannt sein müssen. In der Regel ist es auch möglich, Lieferungen zu pausieren, wenn man beispielsweise im Urlaub ist.

Da die meisten Kochboxen in der Regel frische Waren enthalten, kann es natürlich sein, dass Zutaten verdorben ankommen. Dann rate ich, ein Foto zu machen und umgehend den Kundenservice zu kontaktieren. In der Regel gibt es einen Rabatt bei der nächsten Bestellung, eine Erstattung oder einen Gutschein. Genauso verhält es sich bei fehlenden Zutaten. Hier wird der entsprechende Teilbetrag erstattet oder es gibt eine Gutschrift bei der nächsten Lieferung. Allerdings sollte man die Zutatenliste der bestellten Kochbox genau studieren, denn manche Zutaten, wie z. B. Eier, Salz oder mehr gelten – wie eingangs erwähnt – als Basiszutaten und werden nicht mitgeliefert.

Apropos Lieferung: Was passiert, wenn es Probleme dabei gibt oder ich nicht zu Hause bin, wenn die Kochbox geliefert wird?
Tobias Klingelhöfer: Dann freuen sich wahrscheinlich die Nachbarn. Aber grundsätzlich haben Kunden die Möglichkeit, Tag und Uhrzeit der Lieferung konkret zu bestimmen. Wenn man aber mal nicht zu Hause ist, sollte man dem Zusteller eine Abstellgenehmigung erteilen, z. B. beim Nachbarn oder an einem anderen sicheren Ablageort. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kochbox wieder mitgenommen wird. Bezahlen muss man sie in dem Fall trotzdem. Verspätet sich die Lieferung oder kommt gar nicht an, rate ich, sich an den Kundenservice zu wenden. Wenn auch der nicht klären kann, wo die Box steckt und wann sie geliefert wird, haben Kunden in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Eine wichtige Sache, wenn sich die Lieferung stark verspätet: Da oft frische Lebensmittel enthalten sind, die gekühlt werden müssen, sollte man vor Verzehr den Riechtest machen, bevor man sich an die Zubereitung macht.

Wo gibt es Verbesserungspotenzial?
Tobias Klingelhöfer: Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union (Nr. 1169/2011) sieht vor, dass bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis von verpackten Lebensmitteln gut sichtbar hervorgehoben werden müssen. Das gilt eigentlich auch für Kochboxen. Doch viele Anbieter bieten nur lückenhafte Informationen auf ihrer Homepage oder auf mitgelieferten Listen an. Gleiches gilt für die Nährwertangaben: Um einzuschätzen, wie gesund eine Mahlzeit ist, müssen die sogenannten Big Seven (Die großen Sieben) – das sind Kalorien, Zucker, Fett, Eiweiß, Salz, Kohlenhydrate und gesättigte Fettsäuren – pro 100 Gramm verpflichtend auf verpackten Lebensmitteln angegeben werden. Hier ist noch viel Luft nach oben, denn bei manchen Anbietern waren die Angaben nicht vollständig, wurden nur pro Portion angegeben oder fehlten ganz. Was wünschenswert wäre, sind zudem konkretere Angaben zu den tatsächlich mitgelieferten Mengen. Bei manchen Kochboxen waren die Angaben etwas unkonkret und ohne Gramm-Angabe. Wer auf hochwertige Biolebensmittel, regionale oder saisonale Ware Wert legt, muss zudem genau hinschauen. Kaum ein Anbieter informiert über die Herkunft der einzelnen Zutaten, sondern macht auf der Homepage nur allgemeine, für den Verbraucher nicht immer nachvollziehbare Angaben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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