Neues Herkunftskennzeichen Deutschland stärkt Transparenz und Klarheit im Lebensmittelhandel - Bsozd.com

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Berlin, 15.11.2023. Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) heute in Berlin eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung des Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet. Am selben Tag haben die Vertreter der führenden deutschen Handelsunternehmen ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland sowie Lidl und REWE Group eine Absichtserklärung zugunsten des neuen Signets abgegeben, welches für Authentizität und echtes „Made in Germany“ stehen wird. Mit dem Herkunftskennzeichen Deutschland werden Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig Erzeugnisse der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft auf den ersten Blick im Lebensmitteleinzelhandel erkennen.

„Das Herkunftskennzeichen Deutschland markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit unserer heimischen Land- und Ernährungswirtschaft. Es steht für Transparenz und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf die gewünschte Orientierung und Sicherheit“, erklärte Josef Sanktjohanser, Vorstandsvorsitzender der ZKHL.

Die Branchenvereinbarung tritt ab Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel, Obst, Gemüse, Kartoffeln sowie Eier und Milch gekennzeichnet werden. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die vollständige Produktion in Deutschland – vom Anbau bzw. der Geburt, bei Geflügelfleisch auch die Elterntierhaltung, bis zur Verpackung.

„Das Herkunftskennzeichen Deutschland wird für die Wertschätzung unserer Lebensmittel durch die Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen“, fügte Joachim Rukwied aus Sicht des Deutschen Bauernverbands hinzu. „Der Start kann nun kurzfristig erfolgen. Wir werden mittelfristig die Nutzung für weitere Produkte, z. B. mit höherem Verarbeitungsgrad, und Anwenderkreise wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung möglich machen.“

„Die deutsche Landwirtschaft geht davon aus, dass mit dem neuen, einheitlichen Herkunftskennzeichen „Gutes aus Deutscher Landwirtschaft“ eine Sogwirkung bei der Nachfrage nach heimischen Produkten ausgelöst wird. Nur so haben die Landwirte die Möglichkeit, sich und ihre Betriebe den wachsenden Herausforderungen zukunftssicherer zu stellen“, erläuterte Dagmar Klingelhöller für das Netzwerk Agrar.

Die Branchenvereinbarung zum Herkunftskennzeichen Deutschland wurde in intensiver Zusammenarbeit der beteiligten Branchen in den Gremien der ZKHL entwickelt. Maßgebliche Arbeit hat hier vor allem der Steuerungskreis, unterstützt durch fachliche Arbeitsgruppen, geleistet. „Allen Beteiligten innerhalb der ZKHL gebührt unser Dank für ihre konstruktive Mitarbeit, die auch manche Widerstände überwinden musste“, fasste Josef Sanktjohanser resümierend die letzten zwei Jahre zusammen.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung aller teilnehmenden Lebensmittelhändler und -hersteller. Vorreiter im Bereich des Lebensmittelhandels sind die Unternehmen ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, Lidl und REWE Group. Die Einhaltung der in der Branchenvereinbarung festgelegten Kriterien soll durch bewährte Kontrollsysteme wie QS oder KAT überwacht werden. Die ZKHL wird nachweisliche Verstöße gegen die Kriterien des Herkunftskennzeichens konsequent verfolgen.

Weitere Informationen sind auf der Website www.herkunft-deutschland.de abrufbar.

Der Verein Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit in der Lebensmittelkette nachhaltig zu verbessern. Dabei soll der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft – unter Einbeziehung der gesellschaftlich relevanten Themen und Verbraucherwünsche – besondere Beachtung geschenkt werden. Verantwortliches Handeln und faires Miteinander bilden die Wertebasis für die gemeinsamen Anstrengungen in der ZKHL. Als Dialogplattform der Lebensmittelkette agiert die ZKHL unabhängig, neutral und im Rahmen der marktwirtschaftlichen Grundordnung. Die Erörterung gemeinsamer Handlungsoptionen gehört ebenso zur Aufgabenstellung wie die Einrichtung einer neutralen Schlichtungsstelle.

Die Mitglieder der ZKHL sind: – Handelsverband Deutschland – HDE e.V. – Deutscher Bauernverband e.V. – Deutscher Raiffeisenverband e.V. – Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. 3/3 – BVEO Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst + Gemüse e. V. – Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V. – i.m.a. – information.medien.agrar e.V. – Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch e.V. – WWA – Wirtschaftswissenschaftliches Institut der Agrarwirtschaft – Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. – Netzwerk Agrar e.V. – DLG e.V. (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) – ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. – Deutscher Verband Tiernahrung e.V.

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