Anfang 2021 hat ANINOVA e.V. (damals noch Deutsches Tierschutzbüro e.V.) erschreckendes Bildmaterial aus dem Schlachthof in Neuruppin (Brandenburg) veröffentlicht.
Die Bilder zeigen, wie brutal die Mitarbeitenden mit den Schweinen umgegangen sind. Sie schlugen, traten und misshandelten die Tiere . Auch zeigten die versteckten Aufnahmen, die der Tierrechtsorganisation zugespielt worden sind, dass teilweise die Betäubung bei der Schlachtung unzureichend war. In dem Betrieb wurden primär „Bio-Tiere“ geschlachtet, zu den Abnehmern zählte auch die Bio-Company in Berlin. Die Bio-Kette hatte die Zusammenarbeit beendet. Der Betreiber des Schlachthofs, die Firma Färber, hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof geschlossen und die Mitarbeitenden entlassen. „Bis heute ist der Schlachthof dicht und das ist auch gut so“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation führte jetzt dazu, dass zwei Mitarbeitende vom Amtsgericht Neuruppin wegen Tierquälerei verurteilt worden sind. Das Gericht verhängte einmal 80 Tagessätze und einmal 90 Tagessätze. ANINOVA hätte sich zwar höhere Strafen gewünscht, dennoch sieht die Organisation in der Verurteilung einen Teilerfolg. Weitere Informationen hier.
ANINOVA e.V. (damals noch Deutsche Tierschutzbüro e.V.) hat Anfang des Jahres 2021 Bildmaterial aus dem Bio-Schlachthof der Firma Färber in Neuruppin bei Berlin veröffentlicht. Die Bilder zeigten, wie brutal mit den Schweinen im Betäubungsbereich umgegangen wurde. So wurden die Tiere mehrfach getreten, geworfen und zum Teil mit Haken geschlagen. „Dies ist Tierquälerei und in dieser Form untersagt“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Die Bilder zeigten auch, dass es im Betäubungsbereich keine Fixierungsmöglichkeit gab und so wurde die Elektrozange im „Laufschritt“ angesetzt. Dies führte immer wieder zu einer unsachgemäßen Anwendung mit der Folge, dass die Schweine nicht vollständig betäubt waren. Insgesamt wurden 410 Tiere an zwei Tagen im August 2020 dokumentiert. Die detaillierte Auswertung zeigte, dass bei mindestens 67 Tieren die gesetzliche Vorgabe von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutung überschritten und die Vorschrift somit nicht eingehalten wurde.
Im Entblutungsbereich, in dem der Kehlschnitt erfolgt, wurden ca. hundert Tiere dokumentiert, die eine deutliche, zum größten Teil mehrfache (bis zu zwölfmal) Schnappatmung bzw. Maulatmung aufwiesen. Einige der Tiere zeigten zudem eine deutliche Atembewegung an der Brust und Bauchwand. Mindestens 63 Tiere zeigten sehr heftige Bewegungen mit allen Extremitäten. „Die Aufnahmen zeigen immer wieder Tiere, die sich sehr heftig bewegen, nach Luft schnappen und den Kopf bewusst bewegen. Diese Tiere sind weder betäubt noch tot, sondern sie erleiden Höllenqualen“, beschreibt Peifer. Im Entblutungsbereich wiesen viele der Tiere gleich mehrere Anzeichen einer Fehlbetäubung auf, hatten also z.B. Schnappatmung und klare Bewegungen mit meist allen Extremitäten. Bei einem Teil der Tiere war eine Auswertung nicht möglich, da die Kamerasicht verdeckt war. „Wir gehen insgesamt von einer Fehlbetäubungsquote von ca. 40 % aus. Das ist mit das schlimmste, was man einem Tier antun kann“, so Tierrechtler Peifer.
Besonders pikant: Der Schlachthof hat primär „Bio-Schweine“ geschlachtet und belieferte kleine und regionale Metzgereien. Auch die Bio-Company hat Fleisch aus dem Schlachthof bezogen bzw. dort schlachten lassen. Die Bioladen-Kette mit 60 Filialen in Berlin, Brandenburg, Dresden, Hamburg und Potsdam hat die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof im Dezember 2020 und nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Nachdem ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) das Bildmaterial Anfang 2021 veröffentlich hatte, reagierte auch der Betreiber des Schlachthofes und schloss den Betrieb. Die Mitarbeitenden wurden entlassen.
Basierend auf einer Strafanzeige, die die Tierrechtsorganisation gestellt hatte ermittelte die Staatsanwaltschaft in Neuruppin (AZ 334 UJs 22891/20) gegen den Schlachthof. Jetzt hat das Amtsgericht Neuruppin zwei Mitarbeitende wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 80 Tagessätzen bzw. 90 Tagessätzen verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Beide Personen müssen damit vermutlich etwa 10.000 Euro zahlen (Tagessätze und anteilige Verfahrenskosten). „Wir hätten uns deutlich höhere Strafen gewünscht. Wer Tiere so brutal gequält, muss ins Gefängnis. Dennoch ist es ein kleiner Erfolg, dass das Gericht die Täter verurteilt hat, denn oft passiert am Ende überhaupt nichts und die Tierquäler kommen einfach davon“, äußert sich Peifer zum Urteil.
In dem Schlachthof wurden zuletzt ca. 600-700 Schweine pro Woche geschlachtet. „Immer wieder wird empfohlen, bei kleinen, regionalen Betrieben zu kaufen, denn dort würde kein Tier gequält. Unsere Bilder beweisen zum wiederholten Mal, dass dies ein Trugschluss ist“, so Peifer und ergänzt: „Ob klein, regional oder groß und weit weg, kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof und kein Tier will sterben“. ANINOVA empfiehlt den Menschen die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.
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Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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