Der Tierrechtsorganisation ANINOVA hatte im Sommer 2024 erschreckendes Bildmaterial aus einem Schafstall in Bühlingen bei Asbach, Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) veröffentlich.
Versteckte Kameras filmten über Wochen, wie Schafe geschlagen, getreten und misshandelt wurden. Und mehr noch: Tiere wurden ohne Betäubung geschlachtet. „Die Bilder sorgten damals für bundesweites Aufsehen und auch mich haben die Aufnahmen sehr berührt“, erinnert sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Dem Betrieb lag keine Schlachtlizenz vor, zudem ist das betäubungslose Schlachten in Deutschland generell verboten. Die Tierrechtsorganisation hatte damals die Behörden informiert. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz erlies nun das Amtsgericht Linz einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten über 260 Tagessätze zu je 40 Euro (zusammen 10.040 Euro), zudem gilt der Schäfer damit als vorbestraft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, das mehreren Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. „In dem meisten Fällen von Tierquälerei passiert einfach nichts, daher sind wir mit der Verurteilung zufrieden“, sagt Peifer. Mehr Informationen hier.
ANINOVA e.V. liegt Bildmaterial aus einem Schafstall in Bühlingen bei Asbach, Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) vor. Die Aufnahmen sind im Sommer 2024 entstanden und wurden unmittelbar nach der Erstellung der Öffentlichkeit und den Behörden zugänglich gemacht. Die Bilder sind mit versteckter Kamera entstanden und zeigen einen Schäfer, der immer wieder bewusst Tiere quält. So bekommen die Tiere Schläge ins Gesicht, sie werden immer wieder getreten, geworfen oder mit einer Eisenstange und einem Holzstab regelrecht verprügelt. „Ich habe selten einen Tierhalter gesehen, der so brutal Tiere misshandelt. Der Schäfer quält die Tiere teilweise komplett willkürlich“, so Peifer.
Der Hauptvorwurf war aber die illegale Schlachtung. Gleich mehrfach haben die versteckten Kameras gefilmt, wie Schafe ohne vorherige Betäubung geschlachtet worden sind. Dabei werden den Tieren die Hinterläufe fixiert und mehrere Männer knien und stellen sich auf die Tiere. Dann wird dem Schaf die Kehle aufgeschnitten, dies erfolgt ohne Betäubung. „Es müssen Höllenqualen sein. Ich glaube, es gibt nichts Schlimmeres, was einem Tier angetan werden kann“, so Peifer. Der Schäfer hat keine Zulassung zum Schlachten von Tieren, zudem ist das betäubungslose Schlachten von Tieren in Deutschland verboten (bzw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt, die dem Schäfer aber nicht vorliegt).
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA hatte damals auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Koblenz erstattet (AZ 2080 Js 42276/24). Auf Grund der Ermittlungen wurde nun vom Amtsgericht Linz ein Strafbefehl gegen den Schäfer erlassen, dieses ist bereits rechtskräftig. Der Beschuldigte hat nach dem Strafbefehl wegen Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund in drei Fällen und wegen der durch Rohheit Wirbeltieren zugefügten erheblichen Schmerzen oder Leiden in vier weiteren Fällen 260 Tagessätze á 40,- EUR zu zahlen. Damit gilt der Schäfer als vorbestraft. „Immer wieder decken wir Tierquälerei auf, meist passiert aber einfach überhaupt nichts. Daher sind wir mit der Verurteilung zufrieden“, sagt Peifer.
ANINOVA weist darauf hin, dass auch in kleinen und regionalen Betrieben Tiere gequält werden. „Wir empfehlen die vegane Lebensweise, nur so kann Tierquälerei wirklich beendet werden“, so Peifer abschließend.
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
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53757 Sankt Augustin
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Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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