Frohes neues Jahr: Wie lange dürfen Sie ein frohes neues Jahr wünschen? - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

Wie lange „dürfen“ Sie ein frohes neues Jahr wünschen?

BildWas empfehlen Umgangsformenexperten ?

Erstmal Ihnen ein glückliches und frohes neues Jahr!

Sie dürfen solange ein frohes neues Jahr wünschen, wie Sie möchten … denn wer würde das Recht haben, es Ihnen zu verbieten? Als Business Knigge und Umgangsformen Trainer & Coach maße ich mir das sicher nicht an.
Bitte nehmen Sie jedoch Folgendes als Empfehlung:
Bei Familienmitgliedern, Freunden und guten Bekannten / Kunden wundert es sicher niemanden, wenn Sie auch nach ein paar Wochen noch mit „Frohes neues Jahr“ zum neuen Jahr gratulieren. Oft sehen Sie sich ja dann zum ersten Mal im neuen Jahr.
Bei eher Fremden empfiehlt es sich, den Neujahrsgruß auf die ersten beiden Wochen zu beschränken.

Elegant gehen Sie das Thema in jedem Fall an, wenn Sie Ihren Gruß erklärend einleiten, z.B. so:
„Das junge Jahr ist zwar schon zwanzig Tage alt, aber ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr!“ Oder: „Wir haben uns dieses Jahr noch nicht gesehen. Ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall ein frohes neues Jahr wünschen.“
Und bitte: ein hingeworfenes „Frohes Neues“ ist alles andere als wertschätzend. Den Respekt eines vollständigen Satzes sollten Sie Ihrem Gegenüber schon zeigen :-).

Quelle: https://alexanderplath.com/frohes-neues-jahr-etikette-und-business-knigge/Frohes neues Jahr: Wie lange dürfen Sie ein frohes neues Jahr wünschen?

Über:

Plath & Partner AG
Herr Alexander Plath
Lorzenparkstr. 6
6330 Cham
Schweiz

fon ..: +4930469993764
web ..: http://www.alexanderplath.com
email : plath@alexanderplath.com

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Plath & Partner AG
Herr Alexander Plath
Lorzenparkstr. 6
6330 Cham

fon ..: 4930469993764
web ..: http://www.alexanderplath.com
email : plath@alexanderplath.com

BSOZD NEWS: Frohes neues Jahr: Wie lange dürfen Sie ein frohes neues Jahr wünschen?

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.