Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Das müssen Sie wissen - Bsozd.com

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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt ab Mai 2018 in Kraft und hat große Auswirkungen auf personenbezogene Daten und den Datenschutz. Dementsprechend wichtig ist es, sich frühzeitig …

Ab Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft und hat große Auswirkungen auf personenbezogene Daten und den Datenschutz. Dementsprechend wichtig ist es, sich bereits frühzeitig mit den Änderungen zu beschäftigen und die EU-Datenschutz-Grundverordnung in die eigenen Pläne und Aktivitäten einfließen zu lassen. Denn Big Data wird auch für lokale Unternehmer immer wichtiger.

Personenbezogene Daten im Fokus der Aufmerksamkeit
Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen personenbezogene Daten besonders im Fokus. Hierunter fallen alle Informationen, die sich auf eine direkt identifizierbare natürliche Person beziehen. Also Daten wie Namen, Anschrift oder auch die IP-Adresse, die ebenfalls zur klaren Identifikation einer Person herangezogen werden kann. Das große Problem bei der Big Data besteht schließlich darin, dass bereits eine Information genügt, die sich direkt mit der betreffenden Person verbinden lässt, um eine enorm große Bandbreite an Informationen zu einer Person abrufen zu können. Personenbezogene Daten sind dementsprechend wertvoll für Händler und Werbetreibende. Hier greift die EU-Datenschutz-Grundverordnung ein und sorgt für eine klare Veränderung in den Rechten und Pflichten der einzelnen Unternehmen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das nationale Recht
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 gültig und muss nicht mehr in nationales Recht umgewandelt werden. Dennoch haben viele Mitgliedsländer der EU bereits reagiert und die eigenen Datenschutzverordnungen an die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Personenbezogene Daten müssen beispielsweise in Deutschland nun noch genauer unter die Lupe genommen werden. Denn mit der DSGVO müssen Unternehmen nun den Nachweis erbringen, dass die Datenverarbeitung innerhalb des Unternehmens den Vorgaben der DSGVO entspricht.

Viele Unklarheiten bleiben weiter bestehen
Auch wenn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten deutlich besser schützen soll, so gibt es in der Grundverordnung einige Unschärfen und Unklarheiten, welche vielen Menschen und Unternehmen gleichermaßen sauer aufstoßen. So enthält die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung beispielsweise annähernd 60 sogenannte Öffnungsklauseln. Diese erlauben den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU in klar definierten Bereichen eigene und abweichende Regelungen umzusetzen. Ein Blick in das jeweilige nationale Recht bleibt also für alle verpflichtend. Hinzu kommt, dass der Begriff personenbezogene Daten ebenso offen und schwammig gehalten wurde wie der Begriff Big Data. Somit ergeben sich einige Unklarheiten, die wohl auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen werden.

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