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Warum Immobiliengutachten durch Sachverständige?

BÜROS IN METTMANN UND DÜSSELDORF
Neben einem Büro in Mettmann hat Esther aus dem Kahmen, Betriebswirtin und zertifizierte Immobiliensachverständige, einen Standort in Düsseldorf an der Grafenberger Allee eröffnet und erstellt deutschlandweit, insbesondere in Düsseldorf, Kreis Mettmann, Wuppertal und im Ruhrgebiet unabhängig und fachgerecht Verkehrswertgutachten und berät individuell im Rahmen von Immobilienbewertungen.

ÜBER DIE PERSON
Esther aus dem Kahmen ist seit Oktober 2015 als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) selbstständig und war zuvor Jahrzehnte im Immobilienbereich, u.a. in der Geschäftsführung eines internationalen Immobilienunternehmens, tätig. Sie verfügt über umfangreiche Marktkenntnisse, langjährige Erfahrungen im An- und Verkauf sowie Asset und Property Management und Expertise für Wohn- und gewerbliche Immobilien, die für Immobilienbewertungen unerlässlich sind.

WARUM GUTACHTEN DURCH IMMOBILIENSACHVERSTÄNDIGE?
Ein Verkehrswertgutachten klärt über den Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes fundiert auf, ob für Verhandlungen, Vermögensauseinandersetzungen oder zur Plausibilisierung, insbesondere bei komplexen Fragestellungen und außergewöhnlichen Immobilien.

Zu einer sorgfältigen Verkehrswertermittlung gehören eine ausführliche Objektbesichtigung, um die individuellen Gegebenheiten einer Immobilie sachgerecht zu erfassen, sowie die umfangreiche Einsichtnahme in für die Bewertung erforderliche Unterlagen. Sollten Unterlagen nicht vorliegen, erfolgt Unterstützung bei der Beschaffung durch den Immobiliengutachter, damit der Auftraggeber vollumfassend über den Immobilienbesitz informiert ist.

Wichtig: Jede Immobilie ist anders, selbst Einfamilienreihenhäuser unterscheiden sich voneinander in Bezug auf Ausstattung, Modernisierungen, Grundrissgestaltung etc. Eine reine Online-Bewertung bildet diese feinen Unterschiede in der Regel nicht ab – eine entsprechende sachverständige Einschätzung ist unabdingbar.

WIE IST DIE VORGEHENSWEISE?
Zunächst wird in einem Telefon der Zweck des Gutachtes besprochen. Hierfür gibt es verschiedene Anlässe, beispielsweise
– der An- und Verkauf von Immobilien oder eines Portfolios
– Due Diligence-Prüfungen, zur Vorlage bei Investitionsentscheidungen und deren Steuerung
– bei steuerlich relevanten Anlässen
– als Beleg gegenüber Finanzbehörden
– bei Vermögensauseinandersetzungen wie Eheschließung, Ehescheidung, Erbfall
– zur Bewertung von Rechten und Belastungen
– bei Schenkungen
– bei Zwangsversteigerungen

Der Umfang der erforderlichen Unterlagen und der zugrunde zu legende Wertermittlungs- und ggfs. abweichende Qualitätsstichtag wird besprochen.

Wichtig: Alles Besprochene ist in einem Vertrag festzulegen, damit beide Seiten wissen, was sie erwartet und was von ihnen verlangt wird. So sind Überraschungen ausgeschlossen.

Nicht vorliegende Unterlagen und Informationen holt die Immobiliensachverständige für den Auftraggeber ein. Beim Ortstermin erfolgt durch die Sachverständige für die Immobilienbewertungen eine umfassende Begehung des Objektes mit Inaugenscheinnahme des baulichen Zustandes, der Ausstattung sowie Berücksichtigung von Auffälligkeiten (z.B. besonderer Grundriss, nutzbare und nicht nutzbare Flächen, besondere Bauteile etc.) und eine Einschätzung des Mikro- und Makrostandortes.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen beginnt nach durchgeführter Objektbesichtigung die Ermittlung des Verkehrswertes mit Begründung der Ansätze.

Wichtig: Ein Verkehrswertgutachten muss für jeden nachvollziehbar und gut lesbar sein.

WELCHE KOSTEN?
In der Regel setzt sich das Honorar aus einem festen und einem prozentualen Bestandteil (bezogen auf den Verkehrswert der Immobilie) zusammen. Ggfs. fallen Zuschläge für Besonderheiten an, z.B. Rechte und Lasten, Denkmalschutz, wirtschaftliche Minderungen.

Wichtig: Auch das Honorar und die ggfs. anfallenden Zuschläge sind zur Kalkulationssicherheit des Auftraggebers im Vertrag zu regeln.

Im Vergleich zu Online-Portalen erscheinen Verkehrswertgutachten durch örtlich ansässige Immobiliengutachter zunächst teurer. Online-Portale sind systembedingt meist nicht in der Lage die Besonderheiten einer Immobilie abzubilden. Darüber hinaus sind für die sachverständige Einschätzung der bewertungsrelevanten Parameter Expertise, Marktkenntnisse und nicht zuletzt der Ortstermin unabdingbar.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Esther aus dem Kahmen als Immobiliensachverständige in Mettmann und Düsseldorf zur Verfügung.

Grafenberger Allee 115
40237 Düsseldorf
Tel.: 02 11 – 24 85 27 01
Email: info@immo-sachverstaendige.com
Web: https://www.immo-sachverstaendige.com

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstelle ich deutschlandweit und insbesondere im Rheinland und Ruhrgebiet unabhängig, neutral und fachgerecht Immobiliengutachten (Verkehrswertgutachten sowie Mietwertgutachten) und berate individuell im Rahmen von Immobilienbewertungen, damit Sie Klarheit erhalten und sich sicher fühlen können. Sei es für Verhandlungen, Vermögensauseinandersetzungen oder zur Plausibilisierung, insbesondere bei komplexen Fragestellungen und außergewöhnlichen Immobilien.

Kontakt
Sachverständige für Immobilienbewertung
Esther aus dem Kahmen
Grafenberger Allee 115
40237 Düsseldorf
0211-24852701
info@immo-sachverstaendige.com
http://www.immo-sachverstaendige.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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