Mehr staatliche finanzielle Unterstützung für Menschen, die eine Weiterbildung absolvieren – REFA Hessen fordert nun umgehende konkrete Ausgestaltung
Kassel 27.09.2019. Ab dem nächsten Jahr sollen Menschen, die eine Weiterbildung absolvieren, finanziell stärker unterstützt werden. Über eine Reform des Aufstiegs-BAföG sind künftig höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vorgesehen. Das hat das Bundeskabinett jetzt bekanntgegeben. Aus Sicht von REFA Hessen fehlt aber noch die konkrete Ausgestaltung. Diese müsse nun schnellstmöglich erfolgen, damit Bildungsträger dies schnellstmöglich einplanen können.
Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) mitteilt, hat das Bundeskabinett am Mittwoch die zuvor angekündigte Reform der sogenannten Aufstiegs-BAföG, das frühere Meister-BAföG, beschlossen. Wer sich etwa zum Meister oder Fachwirt weiterbildet, profitiert künftig von mehr Geld bei den Zuschüssen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Deutlich mehr Geld vom Staat für die Lebenshaltungskosten erhalte zudem, wer eine Weiterbildung in Vollzeit macht und über wenig Einkommen und Vermögen verfügt. Weiteres Plus: das Aufstiegs-Bafög soll dann für bis zu drei statt bisher eine Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Der Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten soll der Plan am 1. August 2020. Vorgesehen sind Mehrkosten von 350 Millionen Euro.
Die Förderung sollte deutlich höher erfolgen
Für REFA Hessen, Bildungsspezialist im Bereich Aus- und Fortbildungen im Bereich Metall-, Elektrotechnik und Logistik, ein positives Signal. Durch die stärkere staatliche Förderung der Abschlüsse zum Meister, Fachwirt und Betriebswirt werde die immense Bedeutung dieser Berufsabschlüsse für die deutsche Wirtschaft herausgestellt, sagt REFA Hessen-Vorstand Berthold Königs. „Zum Glück ist die Gleichwertigkeit der IHK-Abschlüsse von Meister, Fachwirt mit den Hochschulabschlüssen des Bachelors bzw. der Abschluss zum Gepr. Technischen Betriebswirt IHK mit einem Masterabschluss im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) festgeschrieben worden. Dieses wurde endlich von der Bundesregierung erkannt und der Meister, Fachwirt und Betriebswirtabschluss wird zukünftig stärker gefördert.“
Jetzt fehlt aber noch die konkrete Ausgestaltung des Aufstiegs-BAföG, sagt Alexander Appel, Leiter des Seminarzentrums Kassel und ebenfalls Vorstand von REFA Hessen. „Dies muss nun schnellstmöglich erfolgen, damit wir Bildungsträger dies schnellstmöglich einplanen können. Die neue Förderung sollte rückwirkend zum 01.08.2019 gelten, damit auch derzeitige Teilnehmer noch davon profitieren können.“ Folgende Fragen sollten schnellstmöglich beantwortet werden: „Wie hoch ist der zukünftige prozentuale Zuschuss zu den Weiterbildungskosten? Wie hoch fällt die monatliche Unterstützung beim Lebensunterhalt aus?“
REFA Hessen hofft, dass die Förderung deutlich höher erfolgt, damit man in Deutschland nicht den Anschluss verliere. „Die Arbeitswelt wird sich durch den digitalen Wandel drastisch verändern und nur mit einer hohe Qualifikation der Beschäftigten werden wir uns weiterhin im globalen Wettbewerb behaupten können. Bildung ist der wichtigste Rohstoff, den wir in Deutschland haben.“
REFA besteht seit 1924 und ist Deutschlands erfahrenste Organisation für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung. Die herausragende Bedeutung der REFA-Arbeit: Sie wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen anerkannt. Als Spezialist für berufliche Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Industrie, Handwerk, Logistik und Qualitätsmanagement gilt REFA seit mehr als 90 Jahren als innovativer Partner von Unternehmen und Mitarbeitern bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Vermittelt werden praxiserprobte Methoden für eine nachhaltige Produktivitätssteigerung und Prozessoptimierung.
Kontakt
REFA Hessen
Alexander Appel
Werner-Heisenberg-Straße 4
34123 Kassel
0561 – 581401
0561 – 5851947
info@refa-weiterbildung.de
https://www.refa-weiterbildung.de
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.