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Was bedeutet Verjährung?

Im Zusammenhang mit Straftaten wird hin und wieder erörtert, ob diese bereits verjährt ist oder noch nicht. Auch in der Wirtschaft spielt der Begriff der Verjährung eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang wird in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) auch gerne einmal gefragt „Was ist Verjährung?“ In seinem kostenlosen Schulungsvideo liefert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert dazu einige grundlegende Informationen, anhand derer die Prüfungsfrage beantwortet werden kann und verrät einen cleveren Brückenbautipp, um die Lösung zu generieren.

Die recht kurze Frage „Was ist Verjährung?“ klingt zunächst einmal recht einfach, doch diese Art von Fragen gehören zu den schwierigsten Prüfungsfragen überhaupt. Es gibt zwei Möglichkeiten, sich hier eine Brücke zu bauen zu dem, was man hoffentlich irgendwie irgendwo weiß. Eine Möglichkeit ist, bei dem Hilfsverb anzusetzen, die andere Möglichkeit besteht darin, bei dem Begriff „Verjährung“ anzusetzen.

Bei dem ersten Trick ersetzt man das Hilfsverb „ist“ durch ein anderes und sagt stattdessen „bedeutet“, so dass die Frage nun lautet: „Was bedeutet Verjährung?“ Dies öffnet die Tür zum Inhalt, denn nun kann man sagen: „Verjährung bedeutet, Komma, dass — eine Forderung nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.“

Bliebe man bei dem ursprünglichen „ist“, würde man zu einer komplizierteren Definition gelangen im Stile von „… ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass…“ oder „… die bedeutet, dass…“. Und damit wäre man wieder beim erste Lösungsansatz.

Einrede der Verjährung

Verjährung tritt allerdings nicht automatisch ein. Wenn jemand vor Gericht zieht mit einer Forderung, dann muss der Schuldner, also derjenige, der die Forderung bezahlen muss, wenn er sich auf die Verjährung berufen will, die Einrede der Verjährung machen. Die Folge dessen ist, dass er dann in der Tat nicht mehr zahlen muss. Dabei wird hier implizit unterstellt, dass es um eine Geldforderung geht. Das muss aber nicht immer der Fall sein.

Weiter angenommen, es geht um eine Geldforderung, d.h. also der Gläubiger hat die Forderung, aber sie ist verjährt. Nun zieht der Gläubiger dennoch vor Gericht. Der Schuldner macht nun die Einrede der Verjährung, das heißt, er sagt: „Diese Forderung ist verjährt.“ Daraus folgt dann: Er muss diese Geldsumme nicht mehr bezahlen. Und das führt dann zu dem sehr unbefriedigenden Ergebnis.

Verjährung bedeutet nämlich zwei Dinge: Erstens, die Forderung existiert noch, aber sie ist zweitens gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.

Die normale Verjährungsfrist beträgt übrigens drei Jahre, es gibt aber auch Forderungen, die erst nach zehn Jahren verjähren oder sogar erst nach 30 Jahren. Aber die normale Regelung ist drei Jahre, immer gerechnet zum Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn eine Forderung z.B. am 15. September eines Jahres entsteht, dann muss man auf das Ende des Jahres gehen, also zum 31.12. dieses Jahres, und dann drei Jahre weiter zählen, dann an diesem Tag ist die Forderung verjährt.

Im Rahmen einer möglichen Prüfung könnte man nun rhetorisch weiterfragen: Was ist der Sinn der Verjährung? Was ist der Sinn dieser Regelung? Dies kann an dann ganz einfach beantworten, indem man sagt: Irgendwann muss es gut sein, irgendwann muss die Vergangenheit mal ruhen. Der Gläubiger hat lange genug Zeit gehabt, diese Forderung durchzusetzen. Wenn er das verschlafen hat, dann muss er irgendwann mal in den sauren Apfel beißen, dass die Forderung zwar noch existiert, aber ihm gar nichts mehr nützt, weil er sie eben nicht mehr in das Geld umsetzen kann, was er eigentlich ja bekommen sollte. Das ist der Sinn der Verjährung. Irgendwann soll die Vergangenheit mal ruhen, irgendwann muss auch Schluss sein auch mit alten Forderungen, und wenn der Schuldner dann die Einrede der Verjährung macht, dann kann der Gläubiger die Forderung nicht mehr durchsetzen.

Was der Schuldner natürlich machen kann, ist, dass er trotzdem zahlt, denn das kann er. Allerdings werden dies wohl 99,9 Prozent der Schuldner nicht tun, die werden sich freuen. Aber der Schuldner braucht die Einrede der Verjährung nicht zu machen, er kann auch sagen: „Ich erkenne die Forderung an, und hier ist das Geld.“ Das geht auch.

Das komplette, kostenlose Video “ Was bedeutet Verjährung?„finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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