Diebe lieben Kunst – auch aus privaten Sammlungen - Bsozd.com

Veröffentlicht:

Artikel teilen:

R+V-Infocenter: Kunstversicherung übernimmt kompletten Schaden

Wiesbaden, 26. November 2019. Kunstgegenstände stehen weit oben auf der „Wunschliste“ von Einbrechern – nicht nur Juwelen wie bei dem spektakulären Kunstraub in Dresden. Wenn Diebe in Privathaushalten teure Gemälde oder Skulpturen erbeuten, ersetzt die Hausratversicherung oft nur einen Teil des Wertes, warnt das R+V-Infocenter.

Die Kunstversicherung übernimmt den kompletten Schaden
Für ihre Besitzer ist der Diebstahl der Kunstgegenstände unter Umständen doppelt bitter. Zum einen bekommen sie die wertvollen Stücke meistens nicht zurück – die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen lag 2018 insgesamt bei rund 18 Prozent. Zum anderen bleiben sie oft auf dem finanziellen Schaden sitzen. „Eine klassische Hausratversicherung sichert Gemälde, Zeichnungen, Grafiken oder Skulpturen nicht ausreichend ab“, sagt Ursula Schaumburg-Terner, Kunstexpertin bei der R+V Versicherung. „Nur eine spezielle Kunstversicherung übernimmt den Schaden komplett, etwa auch bei sogenanntem einfachen Diebstahl, wenn die Diebe beispielsweise durch die offene Terrassentür in die Wohnung gelangen oder Gäste bei einer Party ein Bild mitgehen lassen.“

Wert der Kunstwerke dokumentieren
Grundsätzlich empfiehlt die R+V-Expertin, Kunstgegenstände genau zu dokumentieren. „Am besten ist ein Gutachten als Nachweis für den Wert geeignet.“ Aber auch Rechnungen, Fotos, Maßangaben und detaillierte Beschreibungen helfen, wenn es tatsächlich zu einem Diebstahl kommt. Zudem können die Objekte bei einer Datenbank für gestohlene Kunstgegenstände gemeldet werden. Dies erhöht die Chance, dass die Besitzer sie wiederbekommen.

Um es Langfingern so schwer wie möglich zu machen, können Kunstbesitzer auch Bewegungsmelder oder Scheinwerfer im Außenbereich oder eine Alarmanlage installieren. Zusatzschlösser, Querriegel, Sicherheitsglas, Rollgitter und Gittertüren können Einbrüche ebenfalls erschweren.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Die „Allgefahrendeckung“ einer Kunstversicherung schließt nahezu alle Schäden ein – auch beispielsweise durch Feuer, Wasser oder Sachbeschädigung. Eine normale Hausratversicherung entschädigt Kunstgegenstände hingegen oft nur bis zu einer gewissen Höhe und unter gewissen Bedingungen.
– Wertgegenstände sind während längerer Abwesenheiten in einem Tresor zu Hause oder einem Bankschließfach gut aufgehoben.
– Keine Fotos auf Sozialen Medien veröffentlichen, auf denen die Kunstwerke im Haus zu sehen sind – auch das kann Einbrecher anlocken.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
anja.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

BSOZD NEWS: Diebe lieben Kunst – auch aus privaten Sammlungen

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter BSOZD.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.